Regionalverband Kleeblattregion (Kyritz, Neustadt, Wusterhausen)

Regionalverband

Bündnisgrün engagierte Menschen aus  der Kleeblattregion mit Kyritz, Neustadt/Dosse (mit Zernitz-Lohm) und Wusterhausen/Dosse treffen sich regelmäßig zum Austausch und zur Vernetzung. 

Bündnisgrüne Ziele für die Kleeblattregion

  • Solardächer auf kommunalen Gebäuden in Kyritz installieren
  • das Biotop in der Kiesgrube bei Holzhausen erhalten und ihre Umgestaltung als Bauschuttdeponie verhindern
  • Ausbau der Funknetze

Vorstand:

Katalin Wendtland und Andreas Höger.

Kontakt: vorstand.kleeblatt ( ät ) buendnisgruenes-opr.de

 


 

Satzung

Satzung

§ 1 Name und Tätigkeitsbereich

(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kleeblattregion sind Regionalverband (RV) von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Kreisverband (KV) Ostprignitz-Ruppin im Landesverband (LV) Brandenburg. Die Kurzform lautet GRÜNE/B90. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet Kyritz, Neustadt/Dosse, Wusterhausen/Dosse,Dreetz, Zernitz-Lohm, Breddin, Stüdenitz-Schönermark. Zusätzlich würde auch Gumtow (Prignitz) sich dem RV anschließen.

(2) Die Satzung des Landesverbandes Brandenburg bzw. des Bundesverbandes einschließlich Frauenstatut, Urabstimmungsordnung, Beitrags- und Kassenordnung sowie die Landesschiedsgerichtsordnung sind Bestandteil dieser Satzung, und ihre Bestimmungen finden, soweit durch diese Satzung nicht anders geregelt, sinngemäß Anwendung.

§ 2 Zweck und Aufgaben

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kleeblattregion erstreben auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Teilnahme an der politischen Willensbildung, insbesondere durch die Beteiligung an Wahlen. Dabei verfolgen sie die in ihren Programmen (Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme) niedergelegten Ziele.

Daraus ergibt sich die Aufgabe, die gewählten Kommunalvertreter in ihrer Arbeit zu unterstützen, sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Region öffentlich darzustellen. Der Regionalverband soll die Kommunikation zwischen Kreisverband und gewählten Kommunalvertretern befördern.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RV Kleeblattregion kann werden, wer sich zu den Grundsätzen und Zielen bekennt, seinen Beitritt schriftlich erklärt, keiner anderen Partei angehört und seinen Mitgliedsbeitrag an den Kreisverband entrichtet.

(2) Die Kandidatur für eine konkurrierende Partei oder Wahlliste ist mit der Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vereinbar.

(3) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung durch den Vorstand und Widerspruch durch den/die Antragstellerln erfolgt eine abschließende Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

(4) Der Austritt aus dem Regionalverband ist gegenüber dem zuständigen RV Kleeblattregion schriftlich zu erklären.

§ 4 Rechte der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RV Kleeblattregion hat das Recht, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzungsbestimmungen und anderer Regeln teilzunehmen.

(2) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge in die Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung einzubringen.

(3) Jedes Mitglied hat das Recht aktiv an der Willensbildung innerhalb des RV, wie z.B.: Vorstandssitzungen oder Mitgliedsversammlungen, teilzunehmen.

§ 5 Organe des Regionalverbandes

(1) Organe des Regionalverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand vertritt die Partei nach außen.

(2) Es können Arbeitskreise gebildet werden. Über deren Kompetenz beschließt die Mitgliederversammlung im Einzelfall. Die Mitarbeit in den Arbeitskreisen steht allen Mitgliedern offen. Die Hinzuziehung von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.

(3) Der RV Kleeblattregion führt keine eigene Kasse sowie Konten. Alle finanziellen Angelegenheiten sind mit dem Kreisverband zu regeln.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Regionalverbandes. Sie besteht aus den Mitgliedern des Regionalverbandes. Alle Mitglieder haben Antrags- und Stimmrecht.

(2) Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Quartal vom Vorstand einberufen werden. Auf Verlangen von mehr als 10 Prozent der Mitglieder muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

(3) Zu den Mitgliederversammlungen ist jedes Mitglied sieben Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. ln dringenden Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.

(4) Bei Anträgen zur Satzungsänderung, Abwahlanträgen, Antrag zur Auflösung des Regionalverbandes und Wahlen ist eine 14tägige Ladungsfrist einzuhalten.

(5) Anträge die den Abs. 3.1 betreffen, müssen dem Vorstand rechtzeitig vor Einladung der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.

(6) Die schriftliche Einladung erfolgt durch E-Mail. Ist der Empfang von E-Mail nicht möglich, ist dies dem Vorstand mitzuteilen. Betrifft die Tagesordnung den Abs. 3.1, ist per Briefpost einzuladen.

(7) Anträge sind möglichst durch E-Mail oder anderen Datenträger beim Vorstand einzureichen.

(8) Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich, solange die Versammlung keine abweichende Regelung trifft.

(9) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen) gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Gleiches gilt für Wahlen, falls die Versammlung kein anderes Verfahren beschließt.

(10) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: Wahl bzw. Abwahl des Regionalvorstandes, Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderungen, Aufstellung oder Empfehlung der Kandidatinnen für die Kommunalwahl, Beschlussfassung über (Wahl)-programme und die Einrichtung von Arbeitskreisen.

(11) Abstimmungs-/Wahlergebnisse und Satzungsänderungen sind zu protokollieren und von dem/der Protokollführerln zu unterzeichnen.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus maximal vier von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern.

Zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Regionalverband als Sprecherlnnen.

(2) Der Vorstand sowie die Sprecherinnen werden von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimen Wahl gewählt.

(3) Der gesamte Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder können jederzeit von einer Mitgliederversammlung abgewählt werden. Zur Abwahl ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten notwendig. Die Abwahl ist nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Abwahlbegehren in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt worden ist. Der neue Vorstand ist dann in derselben Sitzung zu wählen. Diese Wahl gilt bis zum Ende der ursprünglichen Wahlperiode.

(4) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 8 Satzungsänderung

(1) Diese Satzung kann von der Mitgliederversammlung durch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden. Als gültige Stimmen zählen auch Enthaltungen.

§ 9 Auflösung

(1) Über die Auflösung oder Verschmelzung des Regionalverbandes entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

(2) Bei einer Mitgliederversammlung zur Auflösung oder Verschmelzung des Regionalverbandes müssen mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein.

§ 10 lnkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.

(2) Gleiches gilt für spätere Änderungen der Satzung.

Stadtverordnete in Kyritz

Christiane Brandenburg

 Unsere Region muss lebenswert bleiben…

  • Den Menschen vor Ort eine Stimme geben
  • Sichere und gepflegte Radwege
  • Öffentlichen Personennahverkehr stärken (Taktverdichtung für Pendler)
  • Nachhaltige Landwirtschaft
  • Schutz unseres Grundwassers

Christiane Brandenburg ist Mitglied im Ortsbeirat Mechow sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft (Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit) der Stadt Kyritz.

Kontakt:E-Mail

Semjon Wolf: #RichtigGutesZeug

  • Lass es lieber etwas wilder angehen
  • Es beißt kein Wolf den anderen
  • Weniger BlaBla: Taten für sich sprechen lassen
  • Bürokratie nervt
  • Grün wirkt
  • Mehr miteinander statt gegeneinander
  • Mehr Win-win-win für alle!

Semjon Wolf ist Mitglied im Ausschuss für Bildung der Stadt Kyritz.

Bürgermeisterin und Gemeinderat in Zernitz-Lohm

Sigrid Schumacher

Bürgermeisterin von Zernitz-Lohm

geb. 1957 in Luckenwalde, seit 1982 in Zernitz-Lohm lebend, verheiratet, Mutter von 2 erwachsenen Töchtern und drei Enkel

  • 1973-1976 Berufsausbildung mit Abitur in Jüterbog
  • 1979 Abschluss als Agraringenieurin für Tierzucht an der Agraringenieurschule Wernigerode
  • 1991-1997 berufsbegleitende Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin
  • seit 1994-2014 Amtsleiterin und stellv. Bürgermeisterin der Stadt Kyritz

 

Wir führen seit 1991 einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb, den wir seit 15 Jahren nach den EU-Biorichtlinien bewirtschaften und setzen uns aktiv für eine nachhaltige und umweltfreundliche Politik im ländlichen Raum ein. Seit 2015 arbeitet ich im Betrieb mit.

Ehrenamtliches Engagement

  • Mitglied bei Bündnis 90 / Die Grünen seit 1.1.2014
  • seit 1994 Mitglied Seniorenbeirat Kyritz/2014 Vorsitzende
  • seit 2012 Mitglied Kreisseniorenbeirat OPR, 2014 Vorsitzende
  • Mitglied im Präsidium des StGb
  • Kreisseniorenbeauftragte

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin besteht nicht nur aus seinen städtischen Zentren. Lebensperspektiven im ländlichen Raum (kleine Gemeinden) zu stärken wird ein Schwerpunkt meiner Arbeit sein.

Ich will in der Gemeindevertretung und als Bürgermeisterin meine Erfahrungen und meine fachlichen Kenntnisse aus 23 Jahre Verwaltungsarbeit als Amtsleiterin für Ordnung und Bildung der Stadt Kyritz einbringen.

Die Gemeinden des Kleeblatts und seine Einwohner haben es verdient, ein Sprachrohr im Kreistag zu haben, das Lebenserfahrung und berufliche Fachkompetenz verbindet, sich engagiert und Wert darauflegt, Wünsche und Ideen auf "Machbarkeit" abzuklopfen.

Im Kreistag ist mein Steckenpferd die Sozialpolitik. Ich setzte mich für eine soziale Infrastruktur ein. Angebote der offenen Jugend-und Altenhilfe (MGH) müssen ausgebaut und gefördert werden. Das bürgerschaftliche Engagement muss weiter gestärkt werden.

Kontakt:
E-Mail: Mail
Telefon: 033973/50513


 

Stephan Srugies

Mitglied des Gemeinderates Zernitz-Lohm

Für Neuendorf – Gemeinsam. Zernitz-Lohm gemeinsam mit allen Ortsteilen zukunftsfähig gestalten.

  • Stärkung regionaler Erzeuger

  • Eltern entlasten & Familien fördern

  • Mehr MIT der Natur

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Perspektiven geben

 

Termine in Kyritz, Neustadt und Wusterhausen:

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