GRÜNE Ortsverband Lindow-Rheinsberg

Der Vorstand des Ortsverbandes Lindow-Rheinsberg besteht aus Irene Krahmer, Kulturmanagerin aus Rheinsberg, und Gert Wegner, Jurist aus Lindow.

Kontakt

 

Stadtverordnete in Lindow

Gert Wegner

1950 in Meißen/Elbe geboren. Aufgewachsen in Berlin. Nach Abitur und Studium der Rechtswissenschaft zum Richter ernannt. 1994 Umsiedlung nach Lindow. Seitdem Richter in Neuruppin. Bis zur Pensionierung im Oktober 2015 Vorsitzender einer großen Strafkammer. Verheiratet, 4 erwachsene Kinder.

Engagiert in der Kommunalpolitik in Lindow. Bis 2014 über zwei Wahlperioden tätig als parteiloser Stadtverordneter. Mein kommunalpolitisches Engagement wollte ich eigentlich beenden. Ich fühlte mich allerdings durch die jüngsten Erfolge der AfD veranlasst, politisch Farbe zu bekennen, und bin am 1. Oktober 2018 den Bündnisgrünen beigetreten. Mit meiner Teilnahme an den Kommunalwahlen möchte ich nicht nur die grüne Politik in Lindow stärken, sondern insbesondere zu einer sachlichen und gut durchdachten Entscheidungsfindung beitragen, die frei von schädlichen Einflüssen einzelner Interessengruppen ist.

Im Übrigen gilt es, die Wirtschaft in Lindow im Einklang mit der Förderung eines sanften Tourismus zu stärken und für die Einwohner mit einer grünen Politik eine lebenswerte Stadt und ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen. 

Gert Wegner ist Mitglied im Hauptausschuss sowie im Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Lindow (Mark).


 

Claudia Gajewski

Als studierte Mathematikerin arbeitete ich jeweils zehn Jahre in der Wirtschafts- und Geowissenschaft, in der Bauwirtschaft und zuletzt als Lehrkraft an Schulen in Berlin und Brandenburg

Im Zuge von Entwicklungen in Lindow möchte ich mich politisch besonders für die Gesundheit der Einwohner und für nachhaltige, umweltverträgliche Projekte einsetzen. So werde ich die Lindower Schule und die Kita im Blick haben und für die Bedürfnisse der Kinder an ihrem Lern- und Lebensort eintreten. Ein Anliegen ist es mir, eine gesunde Natur und die Artenvielfalt in und um Lindow zu schützen. 

Kontakt:E-Mail

 

Rudi Mixdorf

Ich bin 1993 in Berlin geboren und wohne seit 1994 in Lindow (Ortsteil Schönberg). 2012 habe ich das Abitur am Evangelischen Gymnasium Neuruppin gemacht und anschließend eine Ausbildung zum Landmaschinenschlosser begonnen, bis ich zum Studium der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin zugelassen wurde. Das Studium habe ich Anfang 2019 abgeschlossen und bin jetzt Tierarzt. Ich bin ledig und habe keine Kinder.

Als Mitglied der Bündnis90/Die Grünen und Stadtverordneter von Lindow setze ich mich dafür ein, dass die Bürger stärker an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden und die Entscheidungsfindung zielorientierter, klarer und vorausschauender abläuft. Mir ist an einer Optimierung des Tourismuskonzeptes gelegen; gerade bezüglich des Aspektes eines naturnahen, sanften Tourismus. Gleichzeitig soll durch und für die Förderung des Tourismus die Lindower Wirtschaft gestärkt werden. Ich mache mich dafür stark, dass die Forst- und Landwirtschaft sowie der Gartenbau in Lindow und Umgebung in eine ökologische und klimafreundliche Ausrichtung gelenkt werden. Am Herzen liegt mir insbesondere auch die Förderung einer artgerechteren Tierhaltung im landwirtschaftlichen und privaten Sektor.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Rheinsberg

Satzung

§ 1 Name

Die Organisation führt den Namen "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Rheinsberg", die Kurzbezeichnung lautet "Grüne/B90 Rheinsberg".

§ 2 Ziele

Der Ortsverband beteiligt sich auf komunaler Ebene an der politischen Willensbildung in der Gemeinde Rheinsberg und wirkt am politischen Leben des Kreisverbandes Ostprignitz-Ruppin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Ortsverbandes kann jede Person werden, die die politischen Grundsätze sowie die Satzungen von Bündnis 90/Die Grünen anerkennt und nicht Mitglied einer anderen Partei ist.

(2) Mitglieder haben Stimmrecht und das aktive sowie passive Wahlrecht bei Wahlen für politische Funktionen innerhalb des Ortsverbandes und bei Kandidat*innenaufstellungen für parlamentarische Mandate oder politische Wahlämter, im Rahmen der geltenden Gesetze und Satzungen.

§ 4 Finanzen

(1) Der Ortsverband führt keine Kasse.

(2) Die Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und Spenden werden nach Maßgabe der Beitragsordnung an den Kreisverband geleistet.

(3) Kosten für die politische Arbeit und die Wahlkampfarbeit werden auf Antrag vom Kreisverband bevorschusst oder nachträglich erstattet. Die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen.

§ 5 Organe und Öffentlichkeit

Organe des Ortsverbands sind

(1) Die Mitgliederversammlung. Sie tagt öffentlich. Sie kann mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Öffentlichkeit ausschließen.

(2) Der Vorstand. Er tagt mitgliederöffentlich und kann Gäste einladen.

§ 6 Mitgliederversammlung (MV)

(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Organ des Ortsverbandes. Sie bestimmt die Grundlinien der Politik des Ortsverbandes, entscheidet über programmatische Aussagen und wählt den Ortsvorstand.

(2) Sie tagt mindestens ein Mal im Jahr. Auf Antrag von 30% der Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet, umgehend eine MV einzuberufen.

(3) Zur MV ist mindestens 10 Tage vor der Versammlung durch den Vorstand per Email einzuladen. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist auf 5 Tage verkürzt werden. Die Einladung kann per Post versandt werden, wenn das betreffende Mitglied dies ausdrücklich wünscht.

(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Ortsverbandes, mindestens jedoch 3, anwesend sind.

(5) Beschlüsse der MV bedürfen einer einfachen Mehrheit. In der Regel wird auf der MV offen abgestimmt. Auf Antrag muss geheim abgestimmt werden. Wahlen von Amts- und Mandatsträgerlnnen erfolgen immer in geheimen Abstimmungen.

(6) Über die Ergebnisse einer Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt.

§ 7 Vorstand

(1) Der Ortsvorstand führt die Geschäfte des Ortsverbandes im Sinne der Satzung. Er führt die Beschlüsse der MV aus und ist gegenüber jeder MV rechenschaftspflichtig.

(2) Der Ortsvorstand besteht aus mindestens eine*r und bis zu 2 Sprecher*innen sowie bis zu 2 Beisitzer*innen. Die Hälfte der Posten der Sprecher*innen sowie des gesamten Vorstandes sind weiblichen Mitgliedern vorbehalten. Auf der Ebene des Ortsverbandes bestehen weder Trennung von Amt und Mandat noch Rotation.

(3) Die Posten werden in Form einer Einzelwahl für zwei Jahre bestimmt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.

(4) Der gesamte Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder können jederzeit von einer Mitgliederversammlung (mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten) abgewählt werden. Die Abwahl ist nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Abwahlbegehren in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt worden ist. Ergänzungswahlen sind dann in derselben Sitzung durchzuführen. Sie gelten bis zum Ende der ursprünglichen Wahlperiode.

(5) Amtsträger*innen nehmen ihr Amt bis zur Wahl ihrer Nachfolger*innen ein.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Satzungsänderungen bedürfen einer Ankündigung in der fristgemäßen Einladung und einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf einer MV.
(2) Zur Klärung von Aspekten, die keinerlei Erwähnung fanden, wird auf die Kreis-, Landes- bzw. Bundessatzung der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen.

Beschlossen am 26. Juni 2021.

 

Aktuelles in Lindow und Rheinsberg:

Bündnisgrüne Termine in Lindow und Rheinsberg:

Kreismitgliederversammlung

Bei dieser Kreismitgliederversammlung wollen wir unser Programm zur Kommunalwahl beschließen.

 Ostprignitz-Ruppin
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