Archiv Stellungnahmen zur FREIen HEIDe (bis 2003)

Landesregierung muss aktiv werden

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag OPR, am 18.12.2003 dort beschlossen

Der Kreistag Ostprignitz-Ruppin fordert die Landesregierung des Landes Brandenburg auf, mit Nachdruck gegenüber der Bundesregierung aktiv zu werden, um den Truppenübungsplatz Wittstock zu verhindern.

Insbesondere fordert der Kreistag vom Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg, die im Rahmen des vom Bundesverwaltungsgericht auferlegten Anhörungsverfahren erfolgte Befürwortung des Truppenübungsplatzes zu revidieren.

Die Sorge um die wirtschaftliche Entwicklung der strukturschwachen Region in Nordbrandenburg durch die geplante Neueinrichtung des Luft-Boden-Schießplatzes im Landkreis Ostprignitz-Ruppin belegen u.a. die Unterschriften von fünfhundert klein- und mittelständischen Firmen der Region, die der Bürgerinitiative FREIe HEIDe innerhalb kürzester Zeit zugingen.

Vor wenigen Monaten gründete sich die Unternehmerinitiative PRO HEIDE, in der mittlerweile über dreihundert Unternehmen der Region aus Furcht um ihre Existenzen die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide einfordern.

Eine jüngst durch die Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführte repräsentative Umfrage unter mehr als 100 touristischen Unternehmen aus der Region in Nord-West-Brandenburg zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner-Heide, zeigt ebenfalls dringenden Handlungsbedarf:
Danach erwarten 76 Prozent der Befragten eine wesentliche Verschlechterung ihrer Geschäftslage. Die mehr als 50 Prozent der Unternehmen, die die Inbetriebnahme des Schießplatzes ablehnen, befürchten Umsatzrückgänge, den Abbau von Arbeitskräften und Nichtrealisierung von Investitionen. Die hohe Kreditbelastung vieler Unternehmen und die erwarteten drastischen Umsatzeinbrüche würden dann rasch zu Insolvenzen führen.

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BürgerInnengespräch mit Hindernissen

von Rainer Fellenberg, Sprecher des KV OPR, Pressemitteilung zum BürgerInnengespräch mit Winfried Nachtwei vom 21.10.2003

Auf Einladung des Kreisverbands Ostprignitz-Ruppin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand am 20.10.2003 in Wittstock ein BürgerInnengespräch mit Winfried Nachtwei, Mitglied im Verteidungsausschuss des Deutschen Bundestages für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, statt. Hintergrund des Gesprächs war die neue Lage der Bundeswehr nach der Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr von Verteidigungsminister Struck am 1.10.2003. Hiernach werden Standortfragen zu Bundeswehreinrichtungen künftig ausschließlich nach militärischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Wirtschaftsförderungsaufgaben spielen keine Rolle mehr.

Gemäß diesen Grundsätzen ist nach Einschätzung von Winfried Nachtwei ein Garnisonsstandort Wittstock unmöglich geworden. Keine militärischen und betriebswirtschaftlichen Belange rechtfertigen die Verlegung eines Standortes dahin. Damit hat sich die Bundeswehr mit diesen neuen Grundsätzen selbst als Wirtschaftsförderer aus der Region Wittstock verabschiedet.

Als Veranstaltungsort war der Wittstocker Rathaussaal angemietet worden. Vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass die ausgehändigten Schlüssel nicht passten. Der sich zufällig in der Nähe befindliche Bürgermeister Scheidemann war weder in der Lage noch ernsthaft bereit, für eine Vertragserfüllung der Stadt Wittstock zu sorgen. Es ist gelinde gesagt für einen Rathauschef peinlich, wenn er in solchen Situationen unfähig ist, Abhilfe zu schaffen. Es sei denn, hier müsste Absicht unterstellt werden.

Die Veranstaltung fand dennoch statt. Obwohl die MAZ Wittstock die Vorankündigung der Veranstaltung nicht abgedruckt hat, fand sich auch im Ausweichveranstaltungsort eine Reihe von Zuhörern ein. Auch dies Verhalten einer Regionalzeitung ist mindestens befremdlich. Die Informationspflicht sollte vor persönlichen Befindlichkeiten gegen die Thematik Vorrang haben.

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Erfolg für den Widerstand - Chance für die Region!

von Sigrid Wolff, Pressesprecherin des Bundesvorstands, Pressemitteilung Nr. 125/03 vom 19.9.2003

Zu der Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam gegen die Inbetriebnahme des Bombodroms erklärt Angelika Beer, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für den beharrlichen Widerstand gegen das Bombodrom. Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Unternehmen und Verbänden lassen sich nicht einfach beiseite schieben. Das Gericht hat seine Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob es für die Inbetriebnahme des Bombenabwurfplatzes eine Rechtsgrundlage gibt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache im nächsten Jahr, bleibt nun Zeit, den politischen Druck auf das Bundesverteidigungsministerium weiter zu erhöhen, um auf die Inbetriebnahme zu verzichten. Denn diese hätte gravierende Folgen für die Menschen, die Natur und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die Initiativen vor Ort weiter unterstützen und sich für ein Umdenken bei unserem Koalitionspartner einsetzen.

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Beschilderung Stadt und Ortsteile wehren sich gegen den Bombenabwurfplatz

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung Neuruppin vom 15.9.2003 (zum Sitzungstermin 29.9.2003)

Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin beschließt:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt der Firma Dambach Werke einen Auftrag zur Fertigung von ca. 24 Schildern zu erteilen. Die Schilder sind durch den städtischen Bauhof an den Ortsein- und Ausgängen der Stadt und deren Ortsteile in unmittelbarer Nähe der Ortseingangsschilder aufzustellen. Im Aufstellungsbereich der Ortsteile ist in Vorfeld die Zustimmung der Ortsbeiräte einzuholen.
  2. Die Schilder enthalten folgenden Text: Diese Stadt bzw. dieser Ortsteil wehrt sich gegen den Bombenabwurfplatz. Kein Tiefflug über unseren Gemeinden! Auf der Rückseite befindet das Logo der Bürgerinitiative FREIe HEIDe sowie die Internetadresse der Bürgerinitiative www.FREIeHEIDe.de.

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Weiter für die FREIe HEIDe!

Wittstock bleibt ein Streitthema

Mitteilung der Bundestagsfraktion anlässlich eines Besuchs in der FREIen HEIDe am 2.9.2003

Der Truppenübungs- und Luft-Boden-Schießplatz Wittstock soll in Betrieb gehen. Mit seiner Entscheidung setzte sich Verteidigungsminister Struck gegen den klaren und hartnäckigen Willen des grünen Koalitionspartners und über den Willen der Bevölkerung und Gemeinden in der Region hinweg. Das ist ein Affront.

Der Entscheidung vom 9. Juli waren mehrere Verhandlungsrunden auf Fach- und Spitzenebene vorausgegangen - so wie es der Überprüfungsauftrag in der Koalitionsvereinbarung festlegt. Wir haben dabei gezeigt, dass Wittstock für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht dringend erforderlich, für die Entwicklung dieser strukturschwachen Region aber schädlich ist.

Leider konnten wir uns bis jetzt nicht durchsetzen: Der Minister blieb in einem Schulterschluss mit der Luftwaffekompromisslos und der Widerspruch in der SPD-Fraktion ist bis auf wenige Abgeordnete aus der Region geschrumpft. Hier zeigt sich, wie begrenzt unsere machtpolitischen Hebel sind, wenn die Alleinzuständigkeit bei der Exekutive liegt. Deswegen ist es abwegig, uns Halbherzigkeit vorzuwerfen. Sowohl als Oppositions- als auch als Koalitionsfraktion haben wir uns verlässlich und geschlossen für die zivile Nutzung der Heide eingesetzt.

Der Kampf für die zivile Nutzung der Heide hat mit der Ministerentscheidung einen Rückschlag erlitten, ist aber keineswegs verloren. Er geht weiter auf der juristischen Ebene und in der politischen Öffentlichkeit. Das werden wir nach besten Kräften unterstützen.

Protestbriefe, Gerichtsklagen, Aktionstage und ziviler Ungehorsam

Noch am 3. Juli hatten Cornelia Behm, Peter Hettlich und der sicherheitspolitische Sprecher Winfried Nachtweiden Minister aufgefordert, im Falle der falschen Entscheidung zumindest auf den - ursprünglich angekündigten - sofortigen Vollzug zu verzichten. In der Verwaltungsentscheidung ist keine Rede vom sofortigen Vollzug. Die Klagen von sechs Gemeinden, zwei Naturschutzverbänden, zwei Unternehmen und mehreren Privatpersonen wurden am 30. Juli vor dem Amtsgericht Potsdam eingereicht. Laut Auskunft von Rechtsanwalt Remo Klinger/Büro Geulen und des Amtsgerichts Potsdam hätten diese Klagen eine aufschiebende Wirkung von Jahren.

Nach dem Rückschlag vom 9. Juli würde die aufschiebende Wirkung einenenormen Erfolg für die zivile Nutzung der Heide bedeuten. Gerichtsklagen, Sommeraktionstage in der Heide und ziviler Ungehorsam machen eines deutlich: Wir kämpfen weiter!

Die grüne Bundestagsfraktion informierte sich am 2. September vor Ort. In der Tucholsky-Gedenkstätte Rheinsberg diskutierten u.a. die Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Krista Sager, der verteidigungspolitische Sprecher Winfried Nachtwei sowie die Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm (Brandenburg) und Peter Hettlich (Sachsen) mit Bürgerinitiativen, KommunalpolitikerInnen und VertreterInnen der Initiative Freie Heide.

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Kommentar zur Verwaltungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung zur künftigen militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes und Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock vom 9. Juli 2003

von Winfried Nachtwei, 24.7.2003

Geplant sind ca. 1.700 Einsätze pro Jahr. Da ein Einsatz durchschnittlich fünf Zielanflüge umfasst, käme es im Jahr auf bis zu 8.500 Zielanflügen. Pro Übungstag wären das ca. 45 Zielanflüge von einem bis vier Kampfflugzeugen. Die Einsätze erfolgen mit Übungsbomben und -munition. Die Mindestflughöhe an der Platzgrenze ist ca. 300 m, bei besonderen Übungen 150 m. Auf dem Platz ist die Mindestflughöhe 30 m. Die Platzrunden innerhalb der Schießplatzgrenzen werden in Höhen zwischen 450 und 4.200 m geflogen, die westlich über die Platzgrenzen hinausführenden Radarplatzrunden in 450-600 m Höhe.

Flugzeiten sind montags bis donnerstags 9.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis spätestens 23.30 Uhr. Nicht geflogen wird an Wochenenden, feiertags, von Weihnachten bis Neujahr und während der brandenburgischen Sommerferien.

Auf dem Truppenübungsplatz (TÜP) findet darüber hinaus Ausbildung von Bodentruppen statt: des Luftwaffenausbildungsbataillons mit ca. 800 Soldaten (verlegt aus Holzdorf); von Flugabwehrverbänden sowie Kampfführungs-, Objektschutz-, Radarführungs- und Einsatzführungskräften mit bis zu 1.000 Soldaten an 80-100 Tagen. Neben der Gefechtsausbildung auf dem TÜP mit Manövermunition dient eine Standortschießanlage dem scharfen Übungsschießen mit Handwaffen.

Das BMVg begründet das "öffentliche Interesse" an der militärischen Nutzung des TÜP Wittstock mit der Notwendigkeit, "Herstellung und Erhalt der Einsatzbereitschaft und Einsatzbefähigung (...) alle Szenarien möglicher Konflikte durch fundierte Ausbildung und kontinuierliches Üben abzudecken. (...) Wittstock ist für die Belange der Luftwaffe der qualitativ am besten geeignete Übungsplatz in Deutschland, da nur hier das notwendige Ausbildungsspektrum vollständig und kontinuierlich abgedeckt werden kann. Insbesondere aufgrund seiner Größe bietet dieser Platz einmalige Ausbildungsmöglichkeiten zur Durchführung realitätsnaher Einsätze, auch im Verbund mit bodengebundenen Kräften

"Vor dem Hintergrund möglicher Kriseneinsätze mit kurzer Reaktionszeit sind die im Ausland zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur realitätsnahen Hochwertausbildung nicht mehr allein ausreichend, um die Einsatzbereitschaft (...) der Soldaten auf dem geforderten Niveau zu halten." Die Ausbildungs- und Übungsvorhaben im Ausland seien "in vielen Fällen nur mit einem erheblichen Aufwand, auch in finanzieller Hinsicht", zu realisieren.

Die besondere Attraktivität des Schießplatzes Wittstock für die Luftwaffe ist unbestreitbar. Der Behauptung der "überragenden Bedeutung" von Wittstock für die Bundesrepublik Deutschland stehen aber unverändert folgende Tatsachen entgegen:

  • Seit Jahren sinkt das Übungsaufkommen der Bundesluftwaffe wie der Alliierten insgesamt und in Deutschland (2.200 Einsätze in 2000, 1.390 in 2001, in diesen Tagen müsste der neue Jahresbericht Luft/Boden-Schießplätze für 2002 erscheinen). Die geplante Reduzierung der Tornadoflotte um 80-90 Maschinen verstärkt diesen Trend.
  • Laut Luftwaffeninspekteur General Back orientiert die Luftwaffe ihr Fähigkeitsprofit auf die "wahrscheinlichsten Einsatzaufgaben im Rahmen von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung". Ihre Aufgabenschwerpunkte seien neben luftgestützter Aufklärung und Lufttransport "Präzisions- und Abstandsfähigkeit in der Wirkung gegen Ziele am Boden aus der Luft" (Europäische Sicherheit 6/03)
  • Bei Kriseneinsätzen kommt es ganz besonders auf genaue Wirkung, auf Vermeidung eigener Verluste und ungewollter "Begleitschäden" an. Einsatzhöhen zwischen 2.000 bis 5.000 m sowie Präzisions- und Abstandswaffen sind dafür unabdingbar. Solche Einsatzverfahren und Bewaffnungen sollen gerade den riskanten direkten und tiefen Zielüberflug 'vermeiden, wie er in Wittstock geübt würde.
  • Derzeit erhält die Bundeswehr lasergelenkte Bomben GBU-24, ab 2004 Abstandsflugkörper Taurus (Reichweite bis 350 km, Abschuss z.B. aus 4.500 m Höhe). Andere Abstandsflugkörper haben Reichweiten von 10, 30, 50 ... 250 km.
  • Seit Beendigung der Tornado-Ausbildung in Cottesmore/GB wird die gesamte fliegerische Grund- und Hochwertausbildung auf dem Tornado seit dem 1. Juli 1999 im "Fliegerischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe" in Holloman, New Mexico, durchgeführt. Dort bestehen beste Ausbildungsmöglichkeiten über das ganze Jahr. Hier findet auch die Taktische Verbandsausbildung statt, zu der bis zu sechs Flugzeugbesatzungen der deutschen Tornado-Verbände im Rotationsverfahren für dreieinhalb Wochen nach Holloman kommen. In das Ausbildungszentrum wurden insgesamt 150 Mio. $ investiert. (Goose Bay/CAN soll 2006 aufgegeben werden.)

Bemerkenswert ist, dass das Ministerium jahrelang nicht in der Lage war, konkret zum künftig veränderten Übungsprofil Stellung zu nehmen. Übungen a la Wittstock mit ungelenkten Bomben und im Tiefstflug bringen keineswegs die Einsatzbefähigung für Kriseneinsätze. Insofern ist auch der Vorwurf aus der Friedensbewegung falsch, in Wittstock werde gemäß den Verteidigungspolitischen Richtlinien für eine "neue weltweit einsetzbare deutsche Interventionsarmee" trainiert. Diese Art antimilitaristischer Politisierung des FREIe HEIDe Protestes mindert zudem die politische Wirksamkeit der Bewegung statt sie zu stärken.

Die besondere Hervorhebung der Vorteile von Wittstock im Vergleich zu Siegenburg, Nordhorn und Übungsplätzen im Ausland legt die Schlussfolgerung nahe, dass (a) eine Rückverlagerung von Übungseinsätzen aus dem Ausland nach Wittstock und (b) statt einer "ausgewogenen Lastenverteilung" zwischen den drei deutschen Plätzen eine Konzentration in Wittstock erfolgen wird. Darauf deutet der Bericht einer Zeitung aus dem Raum Siegenburg vom 16. Juli hin, die einen "hohen Offizier" des Verteidigungsministeriums hinsichtlich des Schießplatzes mit den Worten zitiert "Das Ding kommt weg".

Die pauschale militärische Begründung des Schießplatzes geht einher mit einer erheblichen Ignoranz gegenüber den Belangen der Region, für die naturnaher Tourismus die einzige wirtschaftliche Entwicklungsperspektive ist. Durch Gegenüberstellung zur Extrembelastung durch den sowjetischen Übungsbetrieb (20.-25.000 Einsätze pro Jahr und bis 450 Überflüge pro Tag; scharfe Munition und Bomben) wird der geplante Übungsbetrieb relativiert.

  • Zu befürchtende Lärmbelästigungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen werden verharmlost: Weil die in der Lärmwirkungsforschung diskutierten Grenzwerte umstritten und noch nicht rechtsverbindlich seien, könnten sie auch nicht zugrunde gelegt werden.
  • Wirtschaftlich negative Auswirkungen werden bestritten, aber nicht widerlegt. Den Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den naturnahen Tourismus wird unter Verweis auf Erfahrungen an anderen Truppenübungsplätzen in Westdeutschland widersprochen. Betont wird viel mehr die positive Wirkung der Stationierung eines Luftwaffenausbildungsbataillons auf die Kauf- und Wirtschaftskraft der Region. (Auf andere Aspekte wie Eigentumsverhältnisse, Natur- und Landschaftsschutz, Sicherheit, Planungshoheit etc, gehe ich hier nicht ein. Etliche Einwände der angehörten Gemeinden werden wegen derer Nichtzuständigkeit abgelehnt.)

Diese Ignoranz gegenüber den regionalen Belangen hat Tradition: Die Beschäftigung mit ihnen wurde regelmäßig vom BMVg wie von der Großen Koalition der Schießplatzbefürworter im Verteidigungsausschuss mit der Warnung vor einem Dominoeffekt abgewehrt - "wenn wir hier nachgeben, geht es auch bei anderen Plätzen los". An der Anhörung des Ausschusses "Angelegenheiten der Neuen Bundesländer" zu den regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des Schießplatzes am 26. Juni 2002 nahm bis auf den grünen Vertreter kein Mitglied des Verteidigungsausschusses teil!

Im Januar hatte der Minister angekündigt, bei der Verwaltungsentscheidung zu Wittstock den sofortigen Vollzug anzuordnen. In der vorliegenden Entscheidung ist davon keine Rede. Da die am 30. Juli eingereichten Klagen aufschiebende Wirkung haben, wird der Übungsbetrieb nicht nach Ende der Schulferien in Brandenburg aufgenommen werden können.

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Sofortiger Vollzug des Bombodrom-Betriebes reine Willkür

von Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 64 vom 8.8.2003

Zur Entscheidung von Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD), den sofortigen Vollzug des geplanten Übungsbetriebes der Luftwaffe in der Kyritz-Ruppiner Heide anzuordnen, sagt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Roland Vogt:

"Strucks Anordnung eines sofortigen Vollzugs seiner Verwaltungsentscheidung vom 9. Juli ist durch nichts zu rechtfertigen. Weder besteht eine verteidigungspolitische Notlage, noch enthalten die Mandate für die aktuellen Auslandseinsätze der Bundeswehr eine Legitimation für Luft-Boden-Einsätze. Die Anordnung erscheint wie eine willkürliche Machtdemonstration gegenüber der Bevölkerung im Umkreis des geplanten Truppenübungsplatzes."

Zum Hintergrund: Gegen Strucks Entscheidung vom 9. Juli wurden zwölf Klagen beim Potsdamer Verwaltungsgericht eingereicht. Mit seiner jüngsten Anordnung zum sofortigen Vollzug will Struck deren aufschiebende Wirkung offenbar außer Kraft setzen.

Die Bürgerinitiative FREIe HEIDe wird noch am heutigen Freitagabend über ihr weiteres Vorgehen gegen die Aufnahme der Übungsflüge beraten. Darüber hinaus wird Vogt entscheiden, ob er sein derzeitiges Fasten für eine FREIe HEIDe über den 9. August hinaus ausweitet.

Vogt hat sein jährliches Fasten zum Gedenken an die Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki vom 6. bis zum 9. August in diesem Jahr dem Widerstand gegen einen Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide gewidmet.

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Zum Struck-Beschluss (1)

von Wolfgang Freese und Rainer Fellenberg, SprecherInnenrat des Kreisverbandes, Presseerklärung vom 9.7.2003

Der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zollt der Position und dem Weitblick von Dr. Peter Struck Hochachtung und stellt sich ohne wenn und aber hinter die Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion, in der es unter anderem heißt:

Wir fordern den Verteidigungsminister auf, die in seinem Konzept vorgesehene Weiternutzung ... des Übungsplatzes Wittstock-Neuruppin aufzugeben. Wenn die Bundeswehr diesen Platz tatsächlich weiternutzen wird, so wird sie damit... in den neuen Ländern den Rest Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verlieren. Darüber hinaus sollte sich der Verteidigungsminister überlegen, ob er einen Truppenübungsplatz weiternutzen will, der erst in den 50-er Jahren und nur durch Enteignung entstanden ist.

Herausgeber dieser Erklärung ist der Oppositionsführer der SPD-Fraktion Dr. Peter Struck.

Schade nur, dass diese Erklärung vom 30.10.1992 stammt und Herr Struck heute als Verteidigungsminister seine Position etwas verändert hat.

Die damalige Einschätzung des heutigen Verteidigungsministers hat in den Augen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN absolut nichts an Aktualität verloren.

Bei aller Enttäuschung und Wut: der Kampf um eine FREIe HEIDe geht weiter, politisch, auf der Straße und vor Gericht.

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Zum Struck-Beschluss (2): Schwarzer Tag für Kyritz-Ruppiner Heide

von Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 60 vom 9.7.2003

Berliner und Brandenburger Landesvorstände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entscheidung Strucks für Luft-Boden-Schießplatz umwelt- und wirtschaftspolitisch verheerend.

Die Landesvorstände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg und Berlin haben sich schwer enttäuscht über die Entscheidung von Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) gezeigt, die Kyritz-Ruppiner Heide wieder militärisch zu nutzen. Sie bewerteten diesen Schritt als umwelt- und wirtschaftspolitisch verheerend.

"Heute ist ein schwarzer Tag für die Menschen in der Kyritz-Ruppiner Heide und für Brandenburg" sagte die brandenburgische Landesvorstandssprecherin Marianne Gehrke nach dem Bekanntwerden. Sie äußerte zudem ihr Missfallen über die Zurückhaltung des Landes im Streit um den Luft-Boden-Schießplatz. "Der frühere Bombodrom-Gegner und heutige Ministerpräsident Matthias Platzeck hat die berechtigten Interessen der Anliegergemeinden und damit Landesinteressen der Parteiräson gegenüber Struck geopfert." "Die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist durch nichts zu rechtfertigen", sagte der Berliner Landesvorsitzende Till Heyer-Stuffer. "Zudem stellt sich die Frage, bei welchen Einsätzen der Bundeswehr die Techniken zum Einsatz kommen sollen, deren Training hier geplant ist."

"Durch den Luft-Boden-Schießplatz droht der gesamten Region ein nicht wieder gut zu machender wirtschaftlicher Schaden", sagte Marianne Gehrke. Für die in den vergangenen Jahren entstandene regionale Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist der Luft-Boden-Schießplatz eine Katastrophe. Zahllose Arbeitsplätze stehen nun auf dem Spiel. Private und öffentliche Investitionen werden zunichte gemacht."

"Den Anwohnern der Kyritz-Ruppiner Heide, die zu DDR-Zeiten jahrzehntelang unter sowjetischen Tiefflügen zu leiden hatten, und ihren erholungssuchenden Gästen ist die Wiederaufnahme von Tiefflügen nicht zuzumuten", sagte Marianne gehrke. "Wir richten unsere Hoffnung nun darauf, dass Klagen der Anrainergemeinden das unsinnige Militärprojekt doch noch verhindern", sagte Marianne Gehrke. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufen dazu auf, Protestaktionen gegen den Luft-Boden-Schießplatz zu unterstützen. "Dabei sind nach unserer Auffassung auch Aktionen zivilen Ungehorsams gerechtfertigt."

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Zum Struck-Beschluss (3): Enttäuschung über Wittstock

Pressemitteilung Nr. 447 der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 9.7.2003

Zur Entscheidung des Ministers Struck über die Inbetriebnahme des Truppenübungsplatzes Kyritz-Ruppiner Heide erklären Cornelia Behm MdB, und Winfried Nachtwei, verteidigungspolitischer Sprecher:

Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung des Ministers. Dies ist ein Affront gegenüber der Bevölkerung der Region. Es bleibt dabei: Der Luft-Boden Schießplatz ist für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht notwendig und für die regionale Entwicklung schädlich.

Wir fordern das Bundesministerium der Verteidigung auf, vor einer möglichen Inbetriebnahme des Platzes die Klärung aller rechtlichen Auseinandersetzungen abzuwarten. Wie bereits in der Vergangenheit könnten erneut die Gerichte die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz stoppen.

Unsere Unterstützung gilt den engagierten Bürgern, die weiter für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide streiten.

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Entschluss überdenken

Brief von Mitgliedern der Bundestagsfraktion an Verteidigungsminister Struck vom 3.7.2003.

Bundesminister der Verteidigung
Herr Dr. Peter Struck
Fax: 624 8004


nachrichtlich an:
Chef des Bundeskanzleramtes
Fraktionsvorsitzende SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnete der Koalition aus Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern
Parteivorstände SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Berlin, 3. Juli 2003

Sehr geehrter Herr Minister,

wir wenden uns als regional und fachpolitisch zuständige Abgeordnete unserer Fraktion in der Sache Wittstock noch einmal an Sie.

Wie zu hören ist, beabsichtigen Sie in Kürze, den Erlass zur Inbetriebnahme des Luft/Boden-Schießplatzes Wittstock zu unterzeichnen. Dies bedauern wir außerordentlich; denn nach wie vor halten wir die Begründung für den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock für nicht tragfähig.

Ohne Zweifel ist dieser Platz wegen seiner Größe für die Luftwaffe von hoher Attraktivität. Bisher konnte aber eine dringende Notwendigkeit von Wittstock für die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe nicht nachgewiesen werden, insbesondere angesichts eines reduzierten und veränderten Übungsbedarfs in den nächsten Jahren. Entgegen der über Jahre vorgebrachten Begründung, die Übungsbelastungen "gerecht" zwischen West und Ost zu verteilen, geht es nun offenkundig auch um die Rückverlagerung von Übungen in taktischen Einsatzverfahren vom Ausland in die Bundesrepublik. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es darüber hinaus in Zukunft zu einer Konzentration von Luft/Boden-Übungen in Wittstock kommen könnte.

Zugleich steht die Behauptung, die Lärmbelastung durch den Übungsbetrieb werde die Anrainer des Platzes, insbesondere den Tourismus nicht beeinträchtigen, auf tönernen Füßen. Das Lärmgutachten, das die Verträglichkeit belegen soll, basiert auf den Anforderungen des Fluglärmgesetzes von 1971. Dem Gesetz ist damit formal Genüge getan. In der Sache ist dieser Bezugsrahmen aber völlig unzureichend, da die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung der letzten Jahrzehnte (!) unberücksichtigt bleiben. Nicht von ungefähr gilt das Gesetz schon lange novellierungsbedürftig. Unberücksichtigt bleibt auch, dass militärische Flugbewegungen ein stark vom zivilen Flugverkehr abweichendes Lärmprofil haben. Während das Gesetz noch Grenzwerte von 75 dB (A) und 67 dB (A) vorsieht, müssten die Grenzwerte aus präventivmedizinischer Sicht deutlich niedriger liegen. Bei Lärmbelastungen ab 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten. Zum Vergleich: Der Grenzwert für Straßen und Schienenwege liegt heute bei 65 dB (A).

Das alles ist aus unserer Sicht Grund genug Sie eindringlich zu bitten, von der Ministerentscheidung zur Inbetriebnahme des Luft/Boden-Schießplatzes Abstand zu nehmen.

Bei Ihrem Besuch am 22. Mai in Wittstock haben Sie erfahren, wie breit der Widerspruch gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide auch unter den politischen Repräsentanten sowie Unternehmern der Region ist und dass er keineswegs als Protest einer "lautstarken Minderheit" abgetan werden kann. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist hier die größte demokratische Bürgerbewegung Ostdeutschlands entstanden. Eine erhebliche Rolle spielt dabei die Erinnerung an jahrzehntelange staatliche Willkür zu DDR-Zeiten, vor deren Hintergrund die Erwartung an die Begründetheit und Angemessenheit staatlichen Handelns besonders ausgeprägt ist. Hier hat die - nie plausibel begründete - Abkehr Ihres Vorgängers von seinem eindeutigen Wahlversprechen einen großen Glaubwürdigkeitsschaden hinterlassen. Viele Anrainergemeinden haben für den Fall der Inbetriebnahme des Übungsplatzes rechtliche Schritte angekündigt und vorbereitet.

Für die Bundeswehr und ihre Soldaten ist die Akzeptanz in der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Ein kompromissloses "Durchziehen" der Inbetriebnahme gegen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung wäre ausgesprochen unklug.

Deshalb bitten wir Sie, für den Fall der in unseren Augen falschen Entscheidung zur Inbetriebnahme des Übungsplatzes zumindest auf den sofortigen Vollzug zu verzichten und den Ausgang des Klageverfahrens bis zur ersten Instanz abzuwarten. Damit wäre innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes eine umfassende gerichtliche Kontrolle zumindest in einer Instanz gewährleistet. Eine solche Vorgehensweise könnte die gegenwärtige Konfrontation entspannen und die Legitimität und Akzeptanz staatlichen Handelns erhöhen.

Wir sind uns sicher, dass die Öffentlichkeit gerade in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dieses als Zeichen von kluger Souveränität und nicht von Schwäche werten würde.

In Hoffung auf einen in diesem Sinne starken Minister
verbleiben wir mit
besten Grüßen

gez.
Cornelia Behm (Stellvertretende Sprecherin der AG Ost), Peter Hettlich (Sprecher der AG Ost), Winfried Nachtwei (Verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion)

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Gegen eine militärische Nutzung der Kyritz-Rupppiner Heide

Beschluss der außerordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz 14./15. Juni 2003, Cottbus

Die BDK fordert die bündnisgrünen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich innerhalb der Bundesregierung aktiv und vehement gegen eine militärische Nutzung der Kyritz-Rupppiner Heide entsprechend der Beschlusslage von Partei und Bundestagsfraktion einzusetzen.

Der geplante Übungsplatz bleibt sicherheitspolitisch unnötig und regionalpolitisch schädlich.

Mit dem Verzicht auf den Übungsplatz ergibt sich ein weiteres Einsparpotential im Bundeshaushalt, ein investitionswirksamerer Einsatz der knappen Haushaltsmittel ist mit Blick auf die Probleme insbesondere im Sozialbereich unabdingbar.

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Grußwort des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die FREIe HEIDe zur Demonstration am Pfingstsonntag 2003

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesvorstand grüßt Sie ganz herzlich im Namen der gesamten Partei. Viele von uns haben in den letzten Jahren an dem Protest der BI FREIe HEIDe teilgenommen. Wir haben auf Parteitagen Beschlüsse gefasst. Wir haben aber auch im Parlament für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide gestritten. Sie haben Recht: Die ökologischen Gründe sprechen gegen die militärische Nutzung. Sie haben recht: Die wirtschaftspolitischen Gründe sprechen gegen die militärische Nutzung. Sie haben recht: Die historischen Gründe sprechen gegen die militärische Nutzung.

Wir sehen sehr wohl, dass im Nordwesten Brandenburgs und im Süden von Mecklenburg - Vorpommern das Thema Arbeitsplätze eine entscheidende Rolle spielt. Gerade darum sind wir gegen die militärische Nutzung. Mit der Wiedereinführung der Bombenabwürfe würden genau die Arbeitsplätze im Osten Deutschlands, die zukunftsfähig sind und die auch mit Unterstützung der Bundesregierung und der EU aufgebaut werden konnten, vernichtet. Die Arbeitsplätze in der Tourismusbranche können nicht alle Probleme in der Region lösen, sie sind aber neben enormen Entwicklungen bei den Erneuerbaren Energien ein Eckpfeiler für eine bessere zukünftige Arbeitsplatzsituation.

Die Bundeswehr verändert sich, muss sich verändern, weil sich die Aufgaben der Bundeswehr verändert haben - und sich weiter verändern werden z.B. im Hinblick auf die sich weiter entwickelnde europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Dabei muss die Bundeswehr einerseits personell weiter verkleinert und andererseits weiter professionalisiert werden.

Die Erfüllung der zukünftigen Aufgaben braucht keinen Übungsplatz für Bombenabwürfe in der Ruppiner Heide, denn die Zukunft der Bundeswehr liegt nicht im Abwurf von Bomben, sondern vielmehr in Einsätzen im Rahmen der VN und des Völkerrechts.

Der Verteidigungsminister wird in den nächsten Wochen seine Entscheidung verkünden. Es steht zu befürchten, dass die parlamentarische Möglichkeit für den richtigen Beschluss damit vorerst blockiert und die Gerichte entscheiden müssen.

Diesen Weg wollten wir verhindern, weil er unnötig Zeit und weiteres Warten bedeutet.

Wir sind nach wie vor auf Eurer und Ihrer Seite, denn die Argumente des Verteidigungsministers überzeugen nicht!

Wir wünschen Euch und Ihnen die Kraft und die notwendige Ausdauer, weiter für die zivile Nutzung der Heide zu streiten.

Unsere Unterstützung haben Sie.

Für den Bundesvorstand
Angelika Beer
Reinhard Bütikofer

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Auf Truppenübungsplatz in der Kyritz-Wittstocker Heide verzichten!

von Undine Kurth, Mitglied des Deutschen Bundestages, Tourismus- und Naturschutzpolitische Sprecherin Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PRESSEMITTEILUNG 30.05.2003

Die tourismuspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Undine Kurth, wandte sich heute in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Clement. Darin formulierte Sie die Bitte, sich gegenüber Verteidigungsminister Struck für einen Verzicht auf den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Wittstocker Heide einzusetzen.

In dem Schreiben führte die Abgeordnete u.a. aus: Mit einem Verzicht seitens des Verteidigungsministeriums "würden die besondere naturräumliche Verbindung von Tourismus und Ökologie und die Bedeutung der Urlaubs- und Erholungsregionen für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen sowie für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Folgende Argumente sprechen für diesen Verzicht:

  • der Tourismussektor ist ein wesentlicher und dynamisch wachsender Wirtschaftszweig in der industriearmen Region Ruppiner Schweiz und in der angrenzenden Mecklenburger Seenplatte (Südmecklenburg / Nordbrandenburg), der von dem Vorhaben einer militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide erheblich negativ beeinflusst würde;
  • die bereits geschaffenen Strukturen für die gewerbliche Tourismuswirtschaft würden durch das geplante Vorhaben berührt. Mit großem privaten und öffentlichem Engagement wurde in den letzten Jahren ein Netz von Hotels, Ferienanlagen und touristischer Infrastruktur geschaffen, die Arbeit und Einkommen für örtliche Gewerbebetriebe und ihre Beschäftigten gewährleisten. Da mit der Realisierung eines "Bombodroms" für die betroffene Region Rückgänge bei den Gästeankünften und den Übernachtungen in entscheidendem Maße zu befürchten sind, wäre die Existenz der dort befindlichen Unternehmen bedroht;
  • dass nicht nur größere gewerbliche Unternehmen bedroht wären, sondern auch eine Vielzahl von Kleinunternehmen und Bewohnern der Region, die im Tourismus und mit tourismusgebundenen Dienstleistungen ein Einkommen finden;
  • die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Einschränkungen der Straßenverbindung Wittstock - Rheinsberg würden eine räumliche Barriere zwischen Wittstock und Rheinsberg errichten und den touristischen Zugang nach Rheinsberg von der Hamburger Autobahn entwerten;
  • die Region, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt ist, lebt von ihrer außergewöhnlichen naturräumlichen Ausstattung und dem Image von Ruhe. Sie wird mit diesen Eigenschaften beworben und diese Eigenschaften sind der entscheidende Faktor für Urlaubsentscheidungen in dieser Region;
  • dass insbesondere Lärm- und Schadstoffimmissionen im Bereich der Ein- und Ausflugschneisen zu erwarten sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssten die Anbieter touristischer Dienstleistungen in ihren Werbematerialien auf diese möglichen Störungen und Belastungen hinweisen, was der Attraktivität des Tourismusstandortes erheblich schaden würde;
  • im angrenzenden Nationalpark Müritz werden von der Nationalparkverwaltung geeignete Maßnahmen der Verkehrs- und Besucherlenkung ergriffen, um den Ruhecharakter des Gebietes insgesamt stärker auszuprägen und es werden Konzepte zur Beruhigung des Gebietes erstellt. Diesen Vorgaben und Planungen liefe die Eröffnung eines Flugkorridors entgegen."

Frau Kurth verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag vereinbart sei, dass die Bundesregierung dazu beitragen wird, die touristischen Potenziale Ostdeutschlands attraktiver zu machen. Sollte der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden, würde es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands handeln.

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Sanfter Tourismus statt laute Bomben - Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Beschluss des Parteirats, 19.5.2003

Seit über 10 Jahren streiten die Menschen aus der Region phantasievoll und friedlich für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen sie dabei seit Jahren.

Die Nutzungsintensität der innerdeutschen Luft-Boden-Schießplätze durch die Bundeswehr und die Alliierten Streitkräfte in Deutschland hat deutlich abgenommen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Übungsflüge um ca. zwei Drittel verringert.

Der 1993 prognostizierte Bedarf, als die Entscheidung über die Einrichtung dieses Übungsplatzes fiel, ist heute nicht mehr gegeben. Die Befürworter begründen den Bedarf nun deshalb mit der Größe des Platzes. Es könnten Einsatzverfahren trainiert werden, die bisher nur im Ausland geübt werden. In Zeiten einer multinationalen Sicherheitspolitik kann dies jedoch kein hinreichendes Argument für die Einrichtung eines zusätzlichen Übungsplatzes sein.

Mit dem Verweis auf die Existenz der westdeutschen Luft-Boden-Schießplätze in Nordhorn und Siegenburg wird von einigen auch ein Platz in Ostdeutschland eingefordert. Der Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide könnte laut den Planungen zukünftig den gesamten Bedarf von Übungsflügen der Bundeswehr in Deutschland abdecken. Statt einer innerdeutschen Gleichverteilung lassen solche Zahlen perspektivisch eine Konzentration von militärischem Fluglärm in Ostdeutschland vermuten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden sich gegen solch eine Ost-West Solidarität.

Die Kyritz-Ruppiner Heide liegt in einer strukturschwachen Region mit einer einmaligen Naturausstattung. Durch den Übungsplatz würden viele der privaten und öffentlichen Investitionen im Tourismusgewerbe bedroht. Ein Wegbrechen des regionalen Wachstumsmotors Tourismus würde die regionale Arbeitsmarktsituation weiter verdüstern. Die positiven Arbeitsplatzeffekte durch eine mögliche Garnison werden mehr als aufgehoben, durch den resultierenden Wegfall von Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche. Zukünftig würden Kampfjets die Mecklenburgische Seenplatte auf dem Weg zum Zielgebiet bei Tag und Nacht überqueren. Eine Verlärmung der Region wäre die Folge. Aus Haftungsgründen müssten die Tourismusanbieter bei der Werbung auf den Übungsplatz verweisen, damit bekäme die Gesamtregion ein massives Imageproblem. Wer möchte schon Ferien in einer Tiefflugregion machen!

Die Anwohner wären erneut dem Tieffluglärm ausgeliefert. Dieser tritt schlagartig auf und wirkt schockartig, deshalb ist er eine besondere Gefährdung für die menschliche Gesundheit, insbesondere von Kindern, Alten und Kranken. Der Müritz-Nationalpark ist ein Vogelschutzgebiet. Das Gelände des eigentlichen Übungsplatzes ist als FFH-Gebiet angemeldet. All dies läuft einer militärischen Nutzung zu wieder.

Bereits heute schreckt der ungeklärte Status der Kyritz-Ruppiner Heide mögliche Investoren ab. Anliegende Gemeinden haben mit weiteren Klagen gegen den Truppenübungsplatz gedroht. Eine juristische Auseinandersetzung würde für weitere Jahre Unsicherheit schaffen und damit die Entwicklung der Gesamtregion behindern. Wir wollen deshalb eine zügige Entscheidung, die mögliche Klagen hinfällig werden lässt.

Der Übungsbedarf der Luftwaffe steht den Ansprüchen der Bevölkerung auf Lärmschutz, den Belangen des Umweltschutzes und einer ökonomisch tragfähigen Regionalentwicklung gegenüber. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkennen den zweifellos vorhandenen Übungsbedarf der Luftwaffe an. Allerdings war die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe in den letzten 10 Jahren auch ohne diesen Übungsplatz gegeben. Da bei einer Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten eines militärischen Übungsgeländes die Nachteile für die Region eindeutig überwiegen, lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide ab.

Der Parteirat unterstützt die Bundestagsfraktion in ihren Bemühungen, eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide durchzusetzen.

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SPD-Chef Platzeck muss die Interessen derjenigen vertreten, die unter dem Luftwaffen-Übungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zu leiden hätten

Beschluss des LandessprecherInnenrates von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg vom 10.5.2003

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg fordern den SPD-Landeschef und Ministerpräsidenten Matthias Platzeck auf, an seine alte Position anzuknüpfen und wieder die Interessen derjenigen zu vertreten, die unter dem geplanten Luftwaffen-Übungsplatz Kyritz-Ruppiner Heide zu leiden hätten. Platzeck muss die falsch verstandene Parteiräson gegenüber seinem SPD-Genossen und Verteidigungsminister Peter Struck aufgeben. Eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist durch nichts zu rechtfertigen. Platzeck darf den langjährigen, intensiven Widerstand aus allen Bevölkerungsschichten gegen das "Bombodrom" nicht ignorieren. Wir fordern ihn auf, sich an seinen Genossen in Mecklenburg-Vorpommern und der Schweriner Landesregierung ein Beispiel zu nehmen, die sich klar gegen die militärische Nutzung aussprechen.

Wir stellen fest: Kommt der Luftwaffen-Übungsplatz, wie jüngste Presseberichte befürchten lassen, droht der gesamten Region ein nicht wieder gut zu machender wirtschaftlicher Schaden. Der in den vergangenen Jahren entstandenen Tourismusbranche würde der Garaus gemacht. Die Arbeitsplatzsituation würde sich weiter verschlechtern. Den Anwohnern der Kyritz-Ruppiner Heide, die zu DDR-Zeiten jahrzehntelang unter sowjetischen Militärjets zu leiden hatten, ist eine Wiederaufnahme von Tiefflügen und Bombenabwurftraining nicht zuzumuten.

In dem jüngsten Beschluss der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen einen Luft-Boden-Schießplatz sehen wir eine Anerkennung und Ermutigung der Zivilcourage aller Gegner des Bundeswehrprojektes in der Kyritz-Ruppiner Heide.

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Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Pressemitteilung der Bundestagsfraktion NR. 279/2003 vom 8.5.2003

Anlässlich des Fraktionsbeschlusses zur zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide erklären Cornelia Behm, MdB und Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Ein Luft-Boden-Schießplatz Wittstock bleibt sicherheitspolitisch unnötig und regionalpolitisch schädlich. Wir setzen uns auf allen Ebenen für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ein.

Wir erkennen den vorhandenen Übungsbedarf der Luftwaffe an. Doch die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe war in den letzten zehn Jahren auch ohne einen Übungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide gegeben. Um rund Zweidrittel ist die Anzahl der Übungsflüge in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Der sinkende Bedarf an Übungsflügen und die Umstellung der Waffensysteme ermöglicht den Verzicht auf die Inbetriebnahme eines Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide, ohne andere Plätze zusätzlich zu belasten.

Die Kyritz-Ruppiner Heide liegt in einer strukturschwachen Region mit einer einmaligen Naturausstattung. Durch den Übungsplatz würden viele der privaten und öffentlichen Investitionen im Tourismusbereich bedroht. Ein Wegbrechen des regionalen Wachstumsmotors Tourismus würde die dortige Arbeitsmarktsituation weiter verdüstern. Für uns hat der Schutz und der Ausbau des naturnahen Tourismus in der Region Vorrang vor der Einrichtung eines militärischen Übungsplatzes und der Ansiedlung einer Garnison. Wir fordern sanften Tourismus statt Tieffluglärm!

Die Anwohner um die Kyritz-Ruppiner Heide wären dem Tieffluglärm ausgesetzt. Der Lärm wäre eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit, insbesondere von Kindern, Alten und Kranken.

Wir lehnen die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide entschieden ab und werden auch bei unserem Koalitionspartner weiterhin auf die zivile Nutzung drängen.

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Positionspapier: Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Einstimmiger Beschluss der Bundestagfraktion vom 06.05.03

Sanfter Tourismus statt Fluglärm und Bomben

Seit über 10 Jahren streiten die Menschen aus der Region phantasievoll und friedlich, gemeinsam mit vielen Unterstützern aus der gesamten Bundesrepublik, für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen sie dabei seit Jahren.

Wir konnten im Koalitionsvertrag mit der SPD eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Notwendigkeit eines Truppenübungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide vereinbaren.

Keine militärische Notwendigkeit

Die Nutzungsintensität der innerdeutschen Luft-Boden-Schießplätze durch die Bundeswehr und die Alliierten Streitkräfte in Deutschland hat in der jüngeren Vergangenheit deutlich abgenommen. So hat sich in den letzten 10 Jahren die Anzahl der Übungsflüge um ca. zwei Drittel verringert. Erst vor wenigen Wochen hat das Verteidigungsministerium erneut eine deutliche Reduzierung der Kampfflugzeuge der Bundeswehr verkündet.

Durch die Umrüstung der Luftwaffe auf Präzisions- und Abstandswaffen verändert sich der Übungsbedarf grundlegend. Damit sinkt der Bedarf nach Luft-Boden-Schießplätzen der traditionellen Art. Es hat sich nicht nur die Zahl der Übungsflüge, sondern auch die Art der Waffensysteme gravierend geändert. Der 1993 prognostizierte Bedarf, als die Entscheidung über die Einrichtung dieses Übungsplatzes fiel, ist heute nicht mehr gegeben. Die Veränderungen der letzten zehn Jahre legen den Verzicht auf die Inbetriebnahme eines Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide nahe.

Die Befürworter argumentieren allerdings mittlerweile mit den besseren Übungsbedingungen in der Kyritz-Ruppiner Heide. Die Größe des Platzes lässt Einsatzverfahren zu, die sonst nur außerhalb der Bundesrepublik geübt werden können. Deshalb soll ein Teil der taktischen Einsatzverfahren nun nach Brandenburg verlagert werden. Nach den Vorstellungen der Hardthöhe sollen künftig auch alliierte Luftstreitkräfte aus Ost und West in der Kyritz-Ruppiner Heide üben.

In Zeiten einer multinationalen Sicherheitspolitik kann eine Rückverlagerung von Übungskapazitäten aus dem Ausland in das Inland jedoch kein hinreichendes Argument für die Einrichtung eines zusätzlichen Übungsplatzes sein. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR waren in Zeiten des Kalten Krieges zentrales Aufmarschgebiet. Die Bevölkerung hatte enorm unter den Übungsbelastungen zu leiden. Im Rahmen der Europäischen Union und gemeinsam mit unseren Nato-Partnern setzen wir nun auf eine ergänzende und abgestimmte Sicherheitspolitik, die auch eine gerechtere Teilung der Übungsbelastungen umfasst.

Einige wollen die innere Einheit mit der "gleichberechtigten" Verteilung von Fluglärm über die gesamte Bundesrepublik voranbringen. Blind für die Vergangenheit und für den heutigen Bedarf wird mit dem Verweis auf die Existenz der westdeutschen Luft/Boden-Schießplätze in Nordhorn und Siegenburg auch ein Platz in Ostdeutschland eingefordert. Es würde eine Region treffen, die wie keine andere in der Bundesrepublik unter Fluglärm gelitten hat. Die sowjetische Luftwaffe und die der Warschauer-Pakt-Staaten haben dort jahrzehntelang mit scharfer Munition geübt.

Die Planungen der Bundeswehr gehen perspektivisch von bis zu 1700 Übungseinsätzen von Bundeswehr und Alliierten in der Kyritz-Ruppiner Heide aus. Das wären 300 Einsätze mehr als in 2001 in Nordhorn und Siegenburg zusammen geflogen wurden. Der Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide könnte damit den gesamten momentanen Bedarf von Übungsflügen der Bundeswehr in Deutschland abdecken. Statt einer innerdeutschen Gleichverteilung lassen solche Zahlen perspektivisch eine Konzentration von militärischem Fluglärm in Ostdeutschland vermuten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden sich gegen solch eine Ost-West Solidarität.

Wir wollen einen anderen Weg gehen. In dem Maße, wie im Laufe der letzten 10 Jahre die Anzahl der Übungsflüge in Siegenburg und Nordhorn zurückging, wurde die dortige Bevölkerung entlastet und dies, obwohl kein zusätzlicher Übungsplatz in Deutschland zur Verfügung stand. Diesen Weg gilt es angesichts der Modernisierung und Verkleinerung der Bundeswehr weiterzugehen.

Sanfter Tourismus statt Fluglärm und Bomben

Die Kyritz-Ruppiner Heide liegt in einer strukturschwachen Region mit einer einmaligen Naturausstattung. Für den Süden Mecklenburg-Vorpommerns und der Norden Brandenburgs ist diese Naturausstattung neben der traditionellen Landwirtschaft das einzige Entwicklungspotenzial mit Zukunft. Deshalb haben für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Schutz und Ausbau des naturnahen und sanften Tourismus in der Region Vorrang vor der Einrichtung eines militärischen Übungsplatzes und der Ansiedlung einer Garnison.

Nach dem Mauerfall haben sich die Übernachtungszahlen in der Region trotz eines gigantisch angewachsenen Angebots preisgünstiger Tourismusangebote im In- und Ausland verfünffacht. Im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte sind in den letzten Jahren über 2000 Dauerarbeitsplätze durch den Tourismus entstanden. Ein Vielfaches der angestrebten Investitionen der Bundeswehr ist durch die Tourismusindustrie und durch die öffentliche Hand erfolgt.

Für die Landwirte in der Region ist der Tourismus überlebenswichtig. Denn unter den gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen ist ohne das Angebot "ländlicher Tourismus" als zweites Standbein für die Bauern der flächendeckende Erhalt des Kulturlandes nicht mehr gewährleistet.

Durch den Übungsplatz würden viele der privaten und öffentlichen Investitionen bedroht. Ein Wegbrechen des regionalen Wachstumsmotors Tourismus würde die dortige Arbeitsmarktsituation weiter verdüstern. Zukünftig würden Kampfjets die Mecklenburgische Seenplatte auf dem Weg zum Zielgebiet bei Tag und Nacht überqueren. Eine Verlärmung der Region wäre die Folge. Aus Haftungsgründen müssten die Tourismusanbieter bei der Werbung auf den Übungsplatz verweisen, damit bekäme die Gesamtregion eine massives Imageproblem. Wer möchte schon Ferien in einer Tiefflugregion machen!

Im Gegensatz dazu würde die Freigabe der bislang gesperrten Flächen in der Kyritz-Ruppiner Heide nicht nur den dort lebenden Menschen eine reizvolle Landschaft zurückgeben, sondern gleichfalls eine Entwicklung der touristischen Potenziale im nordwestlichen Brandenburg, ähnlich denen der Mecklenburgischen Seenplatte, ermöglichen.

Ruhe für die Bewohner und für die Natur

Die Anwohner um die Kyritz-Ruppiner Heide haben keine Wahl - Touristen können fernbleiben. Die Anwohner wären erneut dem Tieffluglärm ausgeliefert, wenn der Luft-Boden-Schießplatz kommt. Tieffluglärm tritt schlagartig auf und wirkt somit schockartig, deshalb ist er eine besondere Gefährdung für die menschliche Gesundheit, insbesondere von Kindern, Alten und Kranken.

Der Müritz-Nationalpark ist ein Vogelschutzgebiet. Hier wird ein Beitrag geleistet zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. In einigen Bereichen der Seenplatte sind deshalb motorbetriebene Boote verboten, um seltene Tierarten nicht beim Brüten zu stören. Fluglärm würde diese Regelung ad absurdum führen. Die Mecklenburgische Seenplatte ist der größte mitteleuropäische Binnenrastplatz für Kraniche. Das Gelände des eigentlichen Übungsplatzes ist als FFH-Gebiet angemeldet. All dies läuft einer militärischen Nutzung zu wieder.

Rechtsstreit vermeiden, zivile Nutzung zügig erstreiten

Bereits heute schreckt der ungeklärte Status der Kyritz-Ruppiner Heide mögliche Investoren ab. Anliegende Gemeinden haben mit weiteren Klagen gegen den Truppenübungsplatz gedroht. Eine juristische Auseinandersetzung würde für weitere Jahre Unsicherheit schaffen und damit die Entwicklung der Gesamtregion behindern. Wir wollen deshalb eine zügige Entscheidung, die mögliche Klagen hinfällig werden lässt.

Der Übungsbedarf der Luftwaffe steht den Ansprüchen der Bevölkerung auf Lärmschutz, den Belangen des Umweltschutzes und einer ökonomisch tragfähigen Regionalentwicklung gegenüber. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkennen den zweifellos vorhandenen Übungsbedarf der Luftwaffe an. Allerdings war die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe in den letzten 10 Jahren auch ohne diesen Übungsplatz gegeben. Da bei einer Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten eines militärischen Übungsgeländes die Nachteile für die Region eindeutig überwiegen, lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide ab.

Wir werden gegenüber unserem Koalitionspartner auf eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide drängen.

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Bündnisgrüne rufen zum Ostermarsch gegen das Bombodrom auf

von Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 34, Datum: 15.4.2003

Der Brandenburger und der Berliner Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufen zum Protest gegen die geplante Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz der Bundeswehr auf. Die Osterwanderung unter dem Motto "Der Friede braucht kein Bombodrom!" findet - wie seit zehn Jahren üblich - am Ostersonntag, dem 20. April 2003, ab 14 Uhr in Fretzdorf (Ostprignitz-Ruppin) statt. Hauptredner soll dieses Jahr der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Hans Christian Ströbele sein. Zu den Protesten lassen die Initiatoren mehr als tausend Papierkraniche an Luftballons in den Himmel steigen - ein Friedenssymbol, das an die Atombombenabwürfe in Japan 1945 erinnert. Der Protestzug soll ein Fest für die ganze Familie mit Spielen, Musik und Ansprachen werden.

Die von Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) geplante Umwidmung der Kyritz-Ruppiner Heide zum Bombenabwurfplatz steht offenbar unmittelbar bevor. Umso wichtiger, dass möglichst viele Berlinerinnen und Berliner, Brandenburgerinnen und Brandenburger für eine zivil genutzte Freie Heide demonstrieren. Die Einrichtung eines 6quot;Bombodroms" auf dem 144 Quadratkilometer großen Areal wäre mit unzumutbaren Belastungen für die Anwohner aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und ihre erholungssuchenden Gäste verbunden. Sie wäre für die aufstrebende Tourismuswirtschaft in der Region eine Katastrophe. Die beiden Landesverbände, der Bundesverband und die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich deshalb weiter entschieden gegen das Projekt einsetzen.

Mit einer Entscheidung pro "Bombodrom" widerspräche Verteidigungsminister Struck auch früheren eigenen Aussagen: 1992 schrieb er in einer Presseerklärung der SPD-Fraktion: "Wir fordern den Verteidigungsminister auf, die in seinem Konzept vorgesehene Weiternutzung des Übungsplatzes Wittstock-Neuruppin aufzugeben. Wenn die Bundeswehr diesen Platz tatsächlich weiternutzen wird, so wird sie damit gegen den von ihr selbst aufgestellten Grundsatz verstoßen, prinzipiell keine sowjetischen Übungsflächen zur Weiternutzung übernehmen zu wollen (...)."

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trifft Beschluss für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Pressemitteilung vom 09.04.2003 von Cornelia Behm, MdB von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Brandenburg

Auf Initiative von Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Brandenburg, hat der AK II der Bundestagsfraktion einen Antrag zur zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide beschlossen.

Im AK II sind alle bündnisgrünen Abgeordneten aus den Bereichen Umwelt, Energie, Bauen, Verkehr, Verbraucherschutz, Agrar, Forschung, Technologie, Tourismus und Sport.

Cornelia Behm wird außerdem in einer der nächsten Fraktionssitzungen die Kyritz-Ruppiner Heide thematisieren.

Im Folgendem der Beschluss vom 8. April 03 im Wortlaut:

"Für die regionale Entwicklung des nordwestlichen Brandenburgs und der Mecklenburger Seenplatte ist die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide von existentieller Bedeutung. Deshalb lehnen wir nach wie vor die militärische Nutzung des ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatzes ab.

Begründung:
Die angestrebte militärische Nutzung steht im Widerspruch zur touristischen Entwicklung in der Region. Die hohe Lärmbelastung ist für die dort lebenden Menschen nicht zumutbar. Die Kyritz-Ruppiner Heide ist als FFH-Gebiet angemeldet, eine Nutzung als Truppenübungsplatz verträgt sich mit diesem Status nicht.

Der Übungsbedarf der Luftwaffe ist in den vergangenen Jahren derart rückläufig, dass sich ein zusätzlicher Übungsplatz in der Bundesrepublik erübrigt. In Zeiten einer multinationalen Sicherheitspolitik kann eine Rückverlagerung von Übungskapazitäten aus dem Ausland in das Inland kein hinreichendes Argument für die Einrich-tung eines weiteren Übungsplatzes sein."

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Birthler-Ministerium hat Öffentlichkeit in die Irre geführt:

Militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide
von Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 32, Datum: 8.4.2003

Mit Befremden haben die Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN registriert, dass das Umweltministerium entgegen früheren Aussagen nun doch eine zukünftige militärische Nutzung des Landschaftsschutzgebietes "Ruppiner Wald- und Seengebiet" in eine Verordnung des Landes aufgenommen hat. Dieses liegt zum Teil auf dem Areal der Kyritz-Ruppiner-Heide, dessen erneute Nutzung als Truppenübungsplatz streitig ist. Die Bürgerinitiative FREIe HEIDe hatte die Zulässigkeit einer militärischen Nutzung für das Landschaftsschutzgebiet in einer entsprechenden Verordnung des Umweltministeriums als vorausseilenden Gehorsam gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium kritisiert. Auf die Kritik hin versicherte der Sprecher des Umweltministeriums Anfang März laut Presseberichten, bei der Schutzgebietsverordnung, die an Ostprignitz-Ruppiner Kommunen verschickt worden war, handle es sich nur um einen Entwurf. Jetzt stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, dass jener Passus, der sich auf die militärische Nutzung bezieht, Wort für Wort im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen ist.

"Wir fordern Umweltminister Wolfgang Birthler auf, diesen Vorgang klar zu stellen", sagte der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Roland Vogt. "Denn so wie die Angelegenheit derzeit erscheint, waren die Äußerungen aus dem Umweltministerium nur dazu gedacht, Kritiker zu besänftigen. Der Wahrheit haben sie offenbar nicht entsprochen. Es ist nicht hinzunehmen, dass das Umweltministerium schon vor einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft der Kyritz-Ruppiner Heide die Grundlagen schafft, die einen Truppenübungsplatz ermöglichen", sagte Roland Vogt.

"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern den Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) zudem auf, sich an seine frühere, kritische Haltung zu einem Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide zu erinnern. Wir appellieren an die Landesregierung, sich doch noch eines Besseren zu besinnen und zu respektieren, dass der Truppenübungsplatz von einem großen Teil der Brandenburger nicht gewollt wird. Die Landesregierung muss endlich mit Mecklenburg-Vorpommern gleichziehen und sich im Interesse der aufstrebenden Tourismuswirtschaft in der Region beim Bund gegen das geplante ´Bombodrom´ aussprechen."

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Verspäteter Aprilscherz im Tagesspiegel:

Prüfung des Bombodroms dauert an
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NR. 0200/2003 vom 2.4.2003

Zu heutigen Pressemeldungen, wonach der Übungs-Flugbetrieb in der Ruppiner Heide nach Ostern aufgenommen werden soll, erklären Cornelia Behm MdB und Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion:

Die Überprüfung der militärischen Planungen für den Standort der Kyritz-Rupppiner Heide dauert an. Auf diese Überprüfung haben sich SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag geeinigt.

Ein Ergebnis dieser Überprüfung steht noch aus. Daher hat das Bundesministerium der Verteidigung die Behauptung der Aufnahme von Übungsflügen kurz nach Ostern dementiert.

Aus unserer Sicht ist das Projekt militärisch nicht hinreichend begründbar und vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Übungsbelastung nicht genehmigungsfähig. Die Region fängt gerade an, vom Tourismus zu leben. Ein Bombenabwurfplatz würde dies zunichte machen.

Deshalb werden wir uns gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung weiterhin für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide einsetzen.

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Aktivierung des Bombodroms friedenspolitisch falsches Signal

Vorbereitung für Trainingsflüge der Bundesluftwaffe widerspräche Koalitionsvertrag
von Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 29, Datum: 2.4.2003

Als friedenspolitisch völlig verfehlt haben die Sprecher des brandenburgischen Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/Die Grünen, Roland Vogt und Marianne Gehrke, die nach Presseberichten von Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) beabsichtigte Freigabe der Kyritz-Ruppiner Heide als Trainingsplatz für die Bundesluftwaffe bezeichnet.

"Wenn der Verteidigungsminister als Reflex auf den Irak-Krieg glaubt, durch das Üben von Bombenabwürfen militärische Stärke Deutschlands und Europas demonstrieren zu wollen, ist er auf dem Holzweg", sagte Roland Vogt. "Wenn sich die Europäische Union von den USA emanzipieren will, muss sie alles vermeiden, was dazu führt, dass sie wird wie die USA. Die Stärke der EU, ihre Ausstrahlung und ihre Überzeugungskraft gegenüber anderen Weltregionen lag bisher unter anderem darin, dass sie als Zivilmacht auftrat und nicht als Militärgroßmacht, die anderen militärisch droht und Handelsbeziehungen zu ihren Gunsten erzwingen kann."

"Sowohl der Landesverband als auch der Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bisher auch auf die wirtschafts- und umweltpolitisch verheerende Wirkung eines Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide hingewiesen", sagte Roland Vogt. "Dem brandenburgischen Landesvorstand war es gelungen, die damalige bündnisgrüne Verhandlungsdelegation auf Bundesebene davon zu überzeugen, die Überprüfung eines Bombenabwurfplatzes in die rot-grüne Koalitionsvereinbarung aufzunehmen. Die Aufnahme von Trainingsflügen der Luftwaffe nach Ostern wäre damit unvereinbar."

"Wir gehen davon aus, dass die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das - in der Presse geschilderte - Vorgehen des Verteidigungsministeriums nicht hinnimmt", sagte Roland Vogt. Angesichts der jüngsten Entwicklung erachtet es der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als wichtiger den je, dass die Brandenburger am Ostermarsch gegen das Bombodrom am Ostersonntag, dem 20. April 2003, ab 14 Uhr in Fretzdorf (Ostprignitz-Ruppin) teilnehmen, zu dem wir - wie jedes Jahr - gemeinsam mit der Bürgerinitiative FREIe HEIDe aufrufen.

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Birthler darf bei BOMBODROM nicht einknicken

Bündnisgrüne kündigen Minister in Brief an, mit Argusaugen auf Rücknahme von voreiliger Verordnung zu achten
von Tobias Arbinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 21, Datum: 7.3.2003

Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem Brief an den Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, Wolfgang Birthler (SPD), sein Missfallen darüber zum Ausdruck gebracht, dass dessen Behörde für einen Teil des früheren "Bombodroms" offenbar bereits wieder von einer militärischen Nutzung ausgeht, obwohl diese noch streitig ist. Das Umweltministerium hatte in einem Papier zum Landschaftsschutzgebiet "Ruppiner Wald- und Seengebiet", das teilweise auf dem Areal liegt, die "Nutzung des bestehenden Truppenübungsplatzes Wittstock zu Zwecken der Landesverteidigung" als zulässig definiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten Birthler auf, zu verhindern, dass dies rechtskräftig wird.

"Zwar hat ein Sprecher des Ministerium inzwischen versichert, dass es sich bei der Verordnung lediglich um einen Entwurf handelt", sagte dazu gestern der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ROLAND VOGT. "Trotzdem belegt das Papier, dass das Birthler-Ministerium quasi in vorauseilendem Gehorsam jetzt schon daran arbeitet, die Grundlagen für den überflüssigen und schädlichen Luft-Boden-Schießplatz der Bundeswehr zu schaffen."

In dem Brief des Landesvorsitzenden ROLAND VOGT an Birthler heißt es dazu: "Für uns ist dies umso befremdlicher als Ihr Ministerium sich im vergangenen Jahr im Rahmen der Anhörung noch kritisch zu dem Luft-Boden-Schießplatz geäußert hatte. Wir können uns dies nur als Einknicken vor dem Bund, beziehungsweise vor der Bundeswehr, erklären. Ein Bombenabwurfplatz würde nicht nur Umweltschäden in der Kyritz-Ruppiner-Heide anrichten, er wäre auch schädlich für die regionale Wirtschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von Ihnen, dass der Entwurf korrigiert wird. Wir werden mit Argusaugen darauf achten, dass er in der von uns beanstandeten Form nicht rechtskräftig wird."

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"Herr Ministerpräsident, beziehen Sie Stellung zur Kyritz-Ruppiner-Heide"

Offener Brief von MdB Cornelia Behm an Matthias Platzeck vom 5.11.2002

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,

mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass Ihr Ministerpräsidentenkollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff, sich Ende letzter Woche gegen die Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide als Luft-Boden-Schießplatz ausgesprochen hat. Diese Position der mecklenburgischen Landesregierung findet sich auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS.

Wie Sie sicherlich wissen, ist die Beendigung der Pläne zum "Bombodrom" Bestandteil des bündnisgrünen Wahlprogrammes zur Bundestagswahl 2002. Wir werten es als Erfolg, dass es uns gelungen ist, in den Koalitionsvertrag eine kurzfristige Überprüfung der Notwendigkeiten des Luft-Boden-Schießplatzes fest zuschreiben. Aus unserer Sicht ist das Projekt militärisch nicht notwendig und ökonomisch wertlos bis schädlich. Für die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands ist dieser Militärstandort ohne Bedeutung. Da die Region gerade anfängt vom Tourismus zu leben, würde ein Bombenabwurfplatz diese Entwicklung im wahrsten Sinne des Wortes torpedieren. Eine der schönsten Gegenden Deutschlands würde für immer zum Sperrgebiet.

Die SPD auf Bundesebene hat in den rot-grünen Koalitionsverhandlungen darauf verwiesen, dass die Brandenburger Landesregierung für die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide eintritt. Bedauerlicherweise war der Wirtschaftsminister Fürniß mit dieser Position in der Öffentlichkeit präsent. Nach meiner Kenntnis gibt es jedoch in der Brandenburger SPD andere Stimmen.

Ich bitte Sie daher: Setzen Sie ein Zeichen. Erklären Sie gegenüber der Bundesregierung, dass Sie die Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide als Truppenübungsplatz ablehnen. Lassen Sie uns gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern den Bundesverteidigungsminister überzeugen.

Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden uns für eine "Freie Heide" ohne Militär einsetzen. Wir zählen dabei auf die Brandenburger SPD und die Brandenburger Landesregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm

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Zwei Schritte weiter auf dem Weg zur Freien Heide

von Wolfgang Freese und Rainer Fellenberg, SprecherInnenrat des Kreisverbandes, Presseerklärung vom 16.10.2002

Mit den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen sieht der Sprecherrat des Kreisverbandes Ostprignitz-Ruppin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Chancen für die Durchsetzung einer nichtmilitärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide.

Mit der Formulierung im (noch zu beschließenden) Koalitionsvertrag "Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort Kyritz/Ruppiner Heide." besteht endlich eine Aussicht auf eine politische Lösung, auch wenn sie erst nach zähem Ringen und nur durch hartnäckiges Beharren der Bündnisgrünen Verhandlungskommission auf ihrer ablehnenden Haltung zum Bombodrom in dieser Form Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat.

Zum anderen hat der Sprecherrat mit großer Überraschung die Berufung von Manfred Stolpe als Bundesminister für Verkehr, Bau und Aufbau Ost zur Kenntnis genommen. Damit steht er jetzt als detaillierter Kenner der Situation um den geplanten Bombenabwurfplatz im wahrsten Sinne des Wortes an entscheidender Stelle. Manfred Stolpe ist in der Lage - und im Interesse der Brandenburger Menschen auch in der Pflicht -, Entscheidungen des Kabinetts im Sinne einer nichtmilitärischen Nutzung zu beeinflussen. Da er jetzt nicht mehr Ministerpräsident in einer großen Koalition ist und somit nicht mehr den damit verbundenen Zwängen unterliegt, erwarten wir, dass er sich endlich eindeutig und klar positioniert und das sowohl innerhalb des Kabinetts aber vor allem auch innerhalb des Bundesvorstandes der SPD, um so die Bombodromgegner innerhalb seiner Partei zu stärken.

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FREIe HEIDe im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD vom 16.10.2002

  1. Gerechte Globalisierung - Deutschland in Europa und in der Welt
    • Außen- und Sicherheitspolitik
      • Bundeswehr und internationale Einsätze
        ...
        Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort Kyritz/Ruppiner Heide.

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FREIe HEIDe im Bundestagswahlprogramm 2002

Auszug aus dem Bundeswahlprogramm, verabschiedet auf der BDK 4.-5.5.2002 in Wiesbaden

Ökologische Modernisierung

... Im Streit um ehemals militärisch genutzte Flächen wie in der Kyritz-Ruppiner Heide (Land Brandenburg) stehen wir auf der Seite der Menschen und der Natur und engagieren uns für die Erhaltung unwiederbringlicher Naturreichtümer durch nachhaltige zivile Nutzung, z.B. den sanften Tourismus. ...

Gerechte Globalisierung und Europäische Demokratie

... Abrüstung und Bundeswehrstrukturreform machen auch Konzepte der zivilen Umwandlung (Konversion) bisheriger militärischer Einrichtungen erforderlich; dazu müssen auf allen Ebenen angemessene Mittel bereitgestellt werden.

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Einrichtung eines Konversionsprogrammes

Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz
Kurswechsel zum Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide

Brief der Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg Dr. Marianne Gehrke und Roland Vogt an den neuen Bundesverteidigungsminister Peter Struck vom 19.7.2002

Sehr geehrter Herr Struck,

aus Anlass Ihrer Ernennung zum Bundesminister der Verteidigung wünschen wir Ihnen im Namen des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg eine gute Hand in Ihrem neuen Amt.

Wir hoffen, dass diese "Wachablösung" trotz der schwierigen und auch schmerzhaften Begleitumstände dazu beitragen kann, das Mandat für die rot-grüne Bundesregierung über den 22. September hinaus zu verlängern.

Aus Brandenburger Sicht möchten wir Sie auf drei zentrale Projekte aufmerksam machen, deren Verwirklichung überfällig ist und mit deren Umsetzung Sie, bzw. die Bundesregierung, sich außerordentliche Verdienste um das Gemeinwesen erwerben könnten:

  1. Bundeskonversionsprogramm
    Die Umstrukturierung der Bundeswehr sollte genutzt werden, um die zu erwartende Rückbaukomponente der Streitkräfte mit einem Bundeskonversionsprogramm sinnvoll zu koppeln. Das Bundeskonversionsprogramm sollte nach Möglichkeit mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet werden.
    Ein solcher Vorschlag ist bereits nach der Wende im Hinblick auf die erfreulichen Abrüstungsvolumina durch Truppenabzug und Abbau der NVA gemacht, von der damaligen Bundesregierung aber nicht aufgegriffen worden. Für uns war unverständlich, dass Ihr Vorgänger im Amt - immerhin der ehemalige Ministerpräsident des Hauptkonversionslandes im Westen - diese Notwendigkeit nicht erkannt hat. Er hätte sich mit dem Einsatz für eine Kopplung von Abrüstung und Umstrukturierung mit einem Konversionsprogramm auf andere Weise unsterblich machen können als es tatsächlich geschehen ist. Er hätte z.B. den Vorschlag der Bundesratsentschließung vom 16. Februar 2001 (Drs. 88/01) aufgreifen können, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, "die in fast allen Ländern vorgenommenen Standortschließungen und -reduzierungen mit einem Konversionsprogramm zu begleiten, das geeignet ist, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die kommunalen Finanzen zu begrenzen und die Folgenutzungen aufgegebener Standorte zu erleichtern".Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. April 2001 hat diese Forderung bekräftigt, ist aber bei der Bundesregierung unverständlicherweise auf taube Ohren gestoßen.
    Wenn man wegen der aktuellen Haushaltslage Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit hatte, dann hätte man wenigstens mit ersten kostenneutralen Schritten beginnen können: z.B. durch die Berufung eines Bundeskonversionsbeauftragten bzw. die Bildung einer Konversionsleitstelle im Kanzleramt oder im Wirtschaftsministerium oder der Einrichtung eines Impulsgebers auf Bundesebene in der Art des "Office of Economic Adjustment" im Pentagon.
    Eine solche Leitstelle bei der Bundesregierung könnte wenigstens die konzeptionelle Vorarbeit für ein Bundeskonversionsprogramm leisten, die unterschiedliche Anforderungen zu bedienen hätte: den Schwerpunkt der Liegenschaftskonversion in den Neuen Bundesländern ebenso wie den Schwerpunkt Folgen der Bundeswehrumstrukturierung aber auch den Schwerpunkt Rüstungskonversion bei den notleidenden Werften an Nord- und Ostsee oder den Rüstungsstandorten München/Augsburg und Stuttgart.
    Da die aktuelle Bundeswehrstrukturreform kein einmaliger, sondern ein zyklischer Wiederholungsfall des Streitkräfteumbaus ist, würden Sie mit einem Bundeskonversionsprogramm bzw. einem Impulsgeber für Konversion in der Bundesregierung den Weg bereiten für eine innovative Bearbeitung künftiger Konversionsprobleme.
    Wir laden Sie gerne ein, die im Land Brandenburg auf diesem Gebiet erzielten Ergebnisse zu besichtigen, gehen aber davon aus, dass Ihnen die Problematik sowohl aus Ihrem Wahlkreis als auch aus Ihrer Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender vertraut ist.
  2. Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz
    Der Bundesrat hatte in der laufenden Legislaturperiode den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Drs. 14/7464) in den Bundestag eingebracht.
    Kern des Entwurfs ist die Beseitigung der willkürlichen Unterscheidung durch den Bund zwischen reichseigener und alliierter Munition. Das Problem betrifft vor allem Regionen in Brandenburg wie etwa die Stadt Oranienburg, in der noch immer Alliierten-Bomben entdeckt werden. Sie sind mit chemischen Langzeitzündern ausgestattet. Die Gefahr der Selbstdetonation steigt von Monat zu Monat.
    Die Tatsache, dass der Bund sich weigert die Finanzierung der Beseitigung dieser Kriegsaltlasten zu übernehmen, schreit zum Himmel. Der Fall ist hinreichend aufgeklärt, zuletzt durch eine öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag (Protokoll 105). Durch Verschleppung der Entscheidung kam es in dieser Legislaturperiode zu keiner Plenarabstimmung.
    Wir wissen, dass Sie als Bundesminister der Verteidigung nicht unmittelbar zuständig sind - appellieren aber wegen der Sachnähe zum vorgeschlagenen Konversionsprogramm und im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten im Rahmen des Kabinetts an Sie, sich darum zu kümmern.
    Übrigens: Das Thema müsste Ihnen nicht nur als ehemaliger Fraktionsvorsitzender, sondern auch aus Niedersachsen bekannt sein: die ersten Entwürfe für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz stammten von der Landesregierung Schröder/Trittin!
  3. Kurswechsel zum Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide (zwischen Rheinsberg, Neuruppin und Wittstock)

Von Ihren beiden Vorgängern haben Sie ein besonders heikles Problem geerbt: das Projekt, am Rand einer wunderschönen Seen- und Heidelandschaft, die der Erholung dienen soll, einen Luft-Boden-Schießplatz zu errichten.

Die Minister Rühe und Scharping wollten mit aller Macht durchsetzen, dass an die Stelle des ehemaligen "Bombodroms" der einst sowjetischen Streitkräfte ein Luft-Boden-Schießplatz der Bundeswehr tritt. Er wäre ein Entwicklungshemmnis für die in den Jahren nach der Wende touristisch erschlossene Landschaft. Obwohl Ihre Vorgänger mehrere Prozesse verloren haben, haben sie gegen den beharrlichen Widerstand der Anrainergemeinden, des Landkreises und der Bürgerinitiative FREIeHEIDe an dieser unseligen Planung festgehalten.

Wir appellieren an Sie: Nehmen Sie einen Kurswechsel vor! Verabschieden Sie sich vom Projekt "Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide" und machen Sie so den Weg für eine ungestörte Entwicklung dieser Region frei!

Wir laden Sie gerne ein, das Problem aus nächster Nähe kennen zu lernen und vor allem mit den Betroffenen vor Ort zu sprechen!

Mit allen guten Wünschen
und freundlichen Grüßen

Dr. Marianne Gehrke         Roland Vogt

- Vorstandsvorsitzende -

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FREIe HEIDe als Nagelprobe für gelebte Demokratie

Auszug aus dem Beschluss "Politik für Ostdeutschland", verabschiedet auf der 17. BDK, 24/25.11.2001

... BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Politik in Ostdeutschland zudem in besonderer Verantwortung, die Bedeutung von Konflikten und unterschiedlichen Interessen für das demokratische Gemeinwesen zu unterstreichen. Konflikte und der kooperative und offene Umgang damit sind wichtige Bestandteile unseres demokratischen Miteinanders. Vor dem Hintergrund der Erfahrung staatlicher Allgegenwart in der DDR ist es besonders wichtig, die begrenzten Möglichkeiten staatlichen Handelns und staatlicher Einflussnahme zu verdeutlichen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Verhinderung des durch das Verteidigungsministerium geplanten Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide zu. Für viele Menschen ist der Erfolg des mittlerweile 10 Jahre dauernden Widerstandes gegen dieses Vorhaben für eine FREIe HEIDe Kristallisationspunkt und Nagelprobe für gelebte demokratische Einmischung.

Ein Scheitern hätte dramatische Auswirkungen für die Festigung der Zivilgesellschaft in Ostdeutschland. ...

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Fritz Kuhn für FREIe HEIDe

 

Pressinfo des Bundesverbandes vom 28.6.2001 anläßlich des Besuchs vom Bundesvorsitzenden Fritz Kuhn in der FREIen HEIDe

[Fritz Kuhn in der FREIen HEIDe]Der Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fritz Kuhn, hat sich gegen eine militärische Nutzung der Ruppiner Heide ausgesprochen. "Das wäre eine falsche Entscheidung, weil dadurch die gesamte Region in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung dauerhaft beeinträchtigt würde" erklärte Kuhn am Mittwoch bei einem Treffen mit der Bürgerinitiative "Freie Heide" in der Nähe von Wittstock/Dosse.

Die Bürgerinitiative "Freie Heide" setzt sich seit dem Abzug der sowjetischen Truppen für die zivile Nutzung der Ruppiner Heide ein. Die Bundeswehr will die Nutzung als Bombenabwurfgelände fortsetzen. Die Bundeswehr hat zwar in der Auseinandersetzung mit den örtlichen Befürwortern einer zivilen Nutzung mehrfach juristische Niederlagen erlitten, ihr Interesse an dem Gelände aber noch nicht aufgegeben.

An den Gesprächen nahm auch der grüne Landesvorsitzende in Brandenburg, Roland Vogt, teil. Fritz Kuhn informierte sich auch über die Auswirkungen, die eine Wiederaufnahme des militärischen Betriebes auf den sich entwickelnden Tourismus in der Region haben würde.

Kuhn stellte sich mit seine ablehnenden Haltung gegenüber einer militärischen Nutzung hinter einen Gruppenantrag von Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS im Bundestag. Der Grünen-Vorsitzende will nun bei der SPD auf "Lösungen im Interesse der Menschen in der Region" drängen.

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Zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ernst Bahr(SPD) u.a., Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode:

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

    Seit 1992 beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in der Kyritz-Ruppiner Heide/Brandenburg auf dem Geländes des ehemaliogen "Bombodroms" der sowjetischen Streitkräfte einen Luft/Boden-Schießplatz einzurichten. Das Ministerium stützt sich auf das am 14.Januar 1993 vom Deutschen Bundestag gebilligte Truppenübungsplatzkonzept. Gemäß Truppenübungsplatz-Nutzungskonzept soll der Luft/Boden-Schießplatz Wittstock für bis zu 3.000 Einsätze/Jahr, die beiden anderen inländischen Schißeßplätze Nordhorn und Siegenburg für bis zu 3.200 bzw. 1.000 Einsätze/Jahr zur Verfügung stehen. Wegen des Rechtsstreits mit vielen Anrainergemeinden konnte der Übungsbetrieb über Jahre nur in geringem Umfang stattfinden. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.12.2000 darf der Platz vorerst nicht weitergenutzt werden.
    Eine breite und in der Region stark verankerte Bürgerbewegung widersetzt sich seit 1992 den Plänen der Bundesregierung. Sie fand dabei in der Vergangenheit auch auf Landes- und Bundesebene breite politische Unterstützung. Bestritten wird die Rechtmäßigkeit und sicherheitspolitische Unverzichtbarkeit des militärischen Nutzungsanspruches.Nach Jahrzehnten intensivster Lärmbelastung durch den Übungsbetrieb der sowjetischen Streitkräfte soll die Heide ihre zivilen Entwicklungspotentiale wahrnehmen können.
  2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
    1. im Rahmen der gegenwärtigen Bundeswehrreform und der Fortschreibung des Truppenübungsplatzkonzeptes Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastungen der Bevölkerung im Umfeld der Luft-Boden-Schießplätze in Nordhorn und Siegenburg deutlich reduziert werden können,
    2. auf einen künftigen Luft/Boden-Schießplatz Wittstock zu verzichten und eine zivile Nutzung der Liegenschaften zu ermöglichen,
    3. das Land Brandenburg bei der Räumung der Munitionsaltlasten auf dem ehemaligen sowjetischen Übungsplatz maßgeblich zu unterstützen.

Begründung:

  1. Zur Gewährleistung ihrer Einsatzbereitschaft benötigt die Bundeswehr ausreichend Übungsplätze und -einrichtungen, um die notwendigen Einsatzverfahren üben zu können. Der Übungsbedarf steht immer wieder in einem Zielkonflikt zwischen den Ansprüchen der Bevölkerung auf Lärmschutz, den Belangen des Umweltschutzes und der Regionalentwicklung. Dabei gilt das Postulat, die Belastungen von Bevölkerung und Umwelt durch den militärischen Übungsbetrieb so gering wie möglich zu halten. Dies kann geschehen durch entsprechende Maßnahmen auf dem Übungsplatz, durch Regelungen des Übungsbetriebes, durch alternative Übungsarten und Überprüfung des Übungsbedarfs.
  2. Das Truppenübungsplatz-Nutzungskonzept vom 24.8.1993, aktualisiert am 30.3.1998 und angepasst am 1.6.1999, legt die verbindlichen Nutzungsvorgaben für die einzelnen Truppenübungsplätze fest. Es sieht für die Luft/Boden-Schießplätze Nordhorn-Range bis zu 3.200 Einsätze/Jahr vor, für Siegenburg 1.000 und für Wittstock 3.000. In der Wittstocker Heide soll an 35 Wochen im Jahr mit Übungsmunition geflogen werden, mit einer Pause während der Brandenburger Sommerferien und an den großen Feiertagen. Zusätzlich soll das Heer in zehn Wochen/Jahr in Kompanie- und Bataillonsstärke ohne Gefechtsmunition üben können.
  3. Ein Luft/Boden-Einsatz bedeutet bis zu 12 Anflüge auf ein Ziel beim Standard-Einsatzverfahren. Dabei kann auf deutschen Plätzen die generelle Tieffluggrenze von 300 m bis auf 30 m, die erforderliche Waffeneinsatzhöhe, unterschritten werden. 1992 absolvierte die Bundeswehr 71 % ihrer 13.531 Luft/Boden-Einsätze im Ausland in äußerst dünn besiedelten Gebieten und 29 % im Inland, und zwar auf den Plätzen Nordhorn (1.195, dazu 1.378 der Alliierten) und Siegenburg (776, dazu 484 der Alliierten), die unter britischer (bis 2002) bzw. US-amerikanischer Verwaltung stehen. 1994 flog die Bundeswehr erstmalig 161 Einsätze in Wittstock. 1999 absolvierte die Bundeswehr 74% der insgesamt 5.800 Luft/Boden-Übungseinsätze im Ausland und 26% im Inland, davon in Nordhorn 800 (dazu 798 Alliierte), Siegenburg 494 (44 Alliierte) und Wittstock 196 (ohne Übungsmunition, keine Alliierte).
  4. Die "Grobausplanung" der Bundeswehr vom Oktober 2000 sieht die Reduzierung der bisher fünf auf vier Jagdbombergeschwader vor. Der Übungsbedarf der fliegenden Verbände der Bundeswehr (taktische Verbandsausbildung) wird aus dem Tactical Combat Training Program (TCTP) abgeleitet, das sich an den Rahmenbedingungen aktueller und künftiger Einsätze orientiert. Das TCTP hat seit 1990 erhebliche Veränderungen erfahren und wird laufend überprüft und revidiert. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums soll es künftig eine weitere Differenzierung der am Bedarf orientierten Ausbildung geben, zudem ist man - nicht zuletzt aus Kostengründen - ständig auf der Suche nach Ersatz für die Vollübungen (Simulation).
  5. Bei Aufstellung des Truppenübungsplatzkonzeptes im Jahr 1993 flog die Bundesluftwaffe insgesamt 13.531 Luft/Boden-Einsätze, 1999 waren es mit 5.800 weniger als die Hälfte, trotz gestiegener Anforderungen durch Auslandseinsätze. 1999 lagen die Planzahlen für die Inlandseinsätze mit 7.200 mehr als dreimal so hoch wie die realen Einsatzzahlen (2.332) - bei weiter sinkender Tendenz auf Seiten der Alliierten. Angesichts der geplanten Reduzierung der Luftangriffsverbände der Bundeswehr um 20%, der weiteren Differenzierung der fliegerischen Ausbildung und der Suche nach weiteren Alternativmöglichkeiten erscheint eine weitere Senkung der Luft/Boden-Einsatzübungen im Inland sehr wohl möglich. Damit kann auf einen Luft/Boden-Schießplatz Wittstock verzichtet werden, ohne dass dadurch die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe geschmälert oder die Belastung auf den beiden übrigen Schießplätzen erhöht würde.
  6. Besonderes Merkmal des Tieffluglärms im Unterschied z.B. zu schweren LKW´s ist, dass er überfallartig auftritt und vor allem bei kleinen Kindern, Alten, Kranken sowie Tieren schockartig wirkt. Das Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit" des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom August 1999 stellte fest, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm bisher besonders unterschätzt worden seien. Das Bundesumweltministerium arbeitet zur Zeit an einer Novellierung des Fluglärmgesetzes, das seit 1971 praktisch unverändert ist. Ziel ist, den Fluglärm auf gesundheitlich unbedenkliche Werte zu reduzieren. Die Grenze dauerhafter Lärmbelastungen soll tagsüber unter 65 Dezibel (A) liegen. Oberhalb dieses Wertes liegt ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten vor.
  7. Das Bestreben, im Raum Nordhorn und Siegenburg die Belastung für die Bevölkerung zu verringern, ist überfällig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dort seit vielen Jahren beeinträchtigt. Dabei scheint das Ansinnen, dies durch eine "gerechtere" Verteilung von Belastungen zu erreichen, zunächst plausibel. Die Umverteilung Richtung Brandenburg lässt allerdings außer acht, dass die Bevölkerung um die Kyritz-Ruppiner Heide über Jahrzehnte in extremer Weise unter dem Lärm der sowjetischen Luftwaffe zu leiden hatte. Diese flog bis zu 18.000 Einsätze/Jahr mit scharfer Munition und Bomben, 1992 waren es noch 5.342. An manchen Tagen gab es 450 Anflüge! Daraus ergibt sich ein moralischer und historischer Anspruch und Nachholbedarf auf eine zivile Perspektive für die Region, auf ein Leben ohne militärischen Tieffluglärm. Von daher ist die einzig sinnvolle Perspektive, den jetzigen Übungsbedarf zu überprüfen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Zahl der Luft/Boden-Übungen im Inland weiter abzusenken.
  8. Das Bundesveraltungsgericht bestätigte mit Urteil vom 14. Dezember 2000 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Potsdam vom März 1999, wonach der frühere sowjetische Truppenübungs- und Bombenabwurfplatz derzeit nicht von der Bundeswehr weitergenutzt werden darf. Das Gericht sieht wohl eine gesetzliche Grundlage für die weitere militärische Nutzung des Geländes für gegeben. Allerdings hätten die klagenden Gemeinden gleichwohl einen Unterlassungsanspruch, weil sie vor der Nutzungsentscheidung des Bundes nicht in der gebotenen Weise angehört worden seien. Ihre Betroffenheit und ihre planerischen Vorstellungen vor allem in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung seien nicht ausreichend ermittelt und in die Abwägung gestellt worden. Erforderlich sei ein ordentliches Anhörungsverfahren. Dabei könne auch die Vorbelastung, die sich aus der jahrelangen Existenz eines intensiv genutzten Militärareals ergibt, bei der Interessenabwägung nicht außer Betracht bleiben. Damit bestätigte das oberste Gericht die Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger der Region, die die Nutzungsentscheidung des Bundes als rechtsstaatlich in keiner Weise überzeugend empfunden hatten. Für den Fall, dass der Bund seinen militärischen Nutzungsanspruch aufrecht erhält, ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren und weiterem Rechtsstreit zu rechnen. Dadurch wird die Planungssicherheit der Gemeinden wie der Bundeswehr auf lange Zeit in erheblichem Maße eingeschränkt.
  9. In den letzten Jahren entstanden vor allem im Raum Wittstock Hoffnungen auf den Truppenübungsplatz mit Garnison als Wirtschaftsfaktor. Planungen des Ministeriums stellten eine Garnison mit ca. 1.200 Soldaten (davon ca. 200 Berufs- und Zeitsoldaten) und 165 Zivilbeschäftigten, 310 Mio. DM für Investitionen in die Infrastruktur und 110-330 Mio. für die Munitions- und Altlastenräumung in Aussicht. Angesichts der aus dem Stationierungskonzept resultierenden Standortreduzierungen und -schließungen und des Interesses der Bundeswehr an Rationalisierungsgewinnen erscheint die Errichtung einer neuen Garnison nicht rational und höchst unwahrscheinlich. Zugleich wäre es anderen Bundeswehrstandorten nur schwer vermittelbar, wenn sie im Zuge der Umstrukturierung schließen müssten, während im Raum Wittstock eine neue Garnison entstehen würde.
  10. Ein Luft/Boden-Schießplatz Wittstock ist keineswegs unverzichtbar für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr angesichts eines deutlich gesunkenen Übungsbedarfs und weiterer Reduzierungsmöglichkeiten. Die jahrzehntelange Extrembelastung durch sowjetische Luft/Boden-Übungen begründet einen Nachholbedarf an Ruhe und ziviler Regionalentwicklung. Die geplante militärische Nutzung der Heide droht der Region in erster Linie Lasten, aber kaum wirtschaftlichen Nutzen zu bringen. Die Freigabe der Kyritz-Ruppiner Heide würde den Menschen der Region nach Jahrzehnten eine besonders reizvolle Landschaft zurückgeben und eine umfassende Entwicklung ihrer vor allem touristischen Potentiale erlauben.

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Beschluss (Auszug) der 16. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz, Stuttgart, 09.-11. März 2001

Bundeskonversionsprogramm

Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und bündnisgrüne Regierungsmitglieder werden gebeten, sich für folgende Projekte einzusetzen

  1. Ein Bundeskonversionsprogramm mit angemessener Mittelausstattung zur Unterstützung der Konversionsprojekte vor Ort,
  2. Verhinderung des Ausbaus von Truppenübungs- bzw. Bombenabwurfplätzen in den Neuen undesländern - statt dessen Unterstützung der zivilen Umwandlung (Konversion) derartiger ehemals militärisch genutzter Liegenschaften.

BT-Fraktion und die Minister der GRÜNEN sollen in angemessener Form Bericht erstatten, was sie in Ausführung des gleichlautenden Beschlusses der BDK Leipzig vom 11.-13. Dezember 1998 bisher unternommen haben.

Die 11. ordentliche Bundesdelegiertenversammlung vom 11.-13. Dezember 1998 in Leipzig hatte den Antrag aus Brandenburg 1. für ein Bundeskonversionsprogramm und 2. zur Verhinderung (u.a.) des Luft-Boden-Schießplatzes ("Bombodrom") bei Wittstock (Land Brandenburg) mit großer Mehrheit angenommen.

1. Bundeskonversionsprogramm

Durch die im Rahmen des Ressortkonzepts des Bundesministers der Verteidigung bevorstehenden Standortschließungen und -reduzierungen hat die Forderung nach einem Bundeskonversionsprogramm eine zusätzliche Aktualität erlangt. Dem trägt auch die Entschließung des Bundesrates vom 16. Februar 2001 (BR-Drs. 88/01) Rechnung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Bundeskonversionsprogramm aufzulegen.

2. Luft-Boden-Schießplatz

Kyritz-Ruppiner Heide (bei Wittstock bzw. Neuruppin und Rheinsberg)

Seit mehr als acht Jahren kämpfen die Bürgerinitiative FREIe HEIDe, die Unternehmer/innen-Initiative Pro Heide, die Anrainergemeinden des von der Bundeswehr beanspruchten Geländes und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gegen die Umwandlung eines ehemals sowjetischen Bombenabwurfplatzes in einen deutschen Luft-Boden-Schießplatz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Revisionsurteil vom 14. Dezember 2000 die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) bekräftigt, wonach die Bundeswehr in den Gemarkungsgrenzen zweier klagender Gemeinden bis auf weiteres keine militärischen Übungen abhalten darf.

Zurzeit versucht der Bundesminister der Verteidigung im Zusammenwirken mit der Großen Koalition in Brandenburg die Bürgerinitiative FREIe HEIDe und die mit ihr gewaltfrei Widerstand leistenden Gemeinden bzw. den Landkreis um die Früchte des spektakulären Gerichtserfolges zu bringen.

Das hartnäckige Festhalten des Bundesministers der Verteidigung an dem Vorhaben, einen sowjetischen Bombenabwurfplatz in einen deutschen Bombenabwurfplatz verwandeln zu wollen, erscheint angesichts fehlender militärischer Bedrohungen der Bundesrepublik Deutschland und im Lichte der angeblichen Finanznöte der Bundeswehr so bizarr und anachronistisch, dass zu befürchten ist, dem Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide komme eine besondere strategische Rolle beim Einüben interventionistischer Militäreinsätze zu.

Der Landesverband Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bisher den Widerstand für eine FREIe HEIDe intensiv unterstützt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden jedoch unglaubwürdig erscheinen, wenn der gewaltfreie Widerstand und die Forderung nach der zivilen Nachnutzung des ehemaligen Bombenabwurfplatzes bei Wittstock, Neuruppin und Rheinsberg nicht mit gleicher Intensität von unserer Bundesministerin und unseren Bundesministern sowie der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt würden.

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Bundeswehrstandort Wittstock und Militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide verhindern

Beschluss des LandessprecherInnenrats am 24.2.2001 in Potsdam

Der Landesverband Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die grünen Abgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung auf, sich in allen Entscheidungsgremien gegen den geplanten Bundeswehrstandort Wittstock mit der daran gekoppelten militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide auszusprechen.
Der Landesverband Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt einen entsprechenden Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz.

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Standortschließungen: Vogt für Konversionspogramm

Bundeswehr hält offensichtlich an Bombenabwurfplatz fest

von Jens Dörschel, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 5, Datum: 30. Januar 2001

Der lokale Unmut über die jetzt verkündeten Standort-Schließungen und -Reduzierungen der Bundeswehr zeigt aus Sicht des Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Roland Vogt, dass Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping das Thema "Verkleinerung der Bundeswehr" hätte von Anfang an offensiv mit dem Thema Konversion verknüpfen müssen. Gleichzeitig machte Vogt klar, dass aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Verkleinerung der Bundeswehr notwendig, wirtschaftspolitisch sinnvoll und wünschenswert ist. "Man muss die zivile Nachnutzung der Bundeswehrstandorte aktiv fördern und gestalten, den betroffenen Städten und Gemeinden eine Perspektive für die Zeit nach der Bundeswehr bieten und Ersatz-Arbeitsplätze schaffen," sagte Vogt am Dienstag in Potsdam. "Nur dann kann man erwarten, dass sich die Widerstände gegen die Standortschließungen im Rahmen halten."

Vogt erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem angemessen ausgestatteten Bundeskonversionsprogramm. "Es wäre sinnvoll gewesen, ein Bundeskonversionsprogramm wäre von Anfang an Bestandteil des Konzepts zur Truppenverkleinerung gewesen." Angesichts der Methode Scharping "Erst machen wir die Reform der Bundeswehr, und dann denken wir über Konversion nach seien Widerstände vorprogrammiert gewesen.

Das Festhalten an den Standorten Wittstock und Dranse weist aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hin, dass die Bundeswehr trotz der juristischen Niederlage nach wie vor an dem geplanten Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide festhalten will. "Hier will die Bundeswehr offensichtlich trotz des regionalen Widerstands am Bombodrom festhalten, während sie andernorts gegen den Widerstand vor Ort Standorte schließen wird. Das ist aus unserer Sicht wenig vernünftig." BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten die Landesregierung auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Bombenabwurfplatz im Rahmen der angekündigten Verhandlungen über ein geringeres Ausmaß an Standortverkleinerungen in Brandenburg nicht zur Verhandlungmasse zu machen.

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Spricht die Landesregierung im Fall der Kyritz-Ruppiner Heide mit zwei Zungen?

Antwort der Landesregierung lässt Fragen offen
von Jens Dörschel, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 4, Datum: 26. Januar 2001

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigten sich befremdet über die ausweichende Antwort der Landesregie-rung auf die kleine Anfrage Nr. 589 des Landtagsabgeordneten Domres vom 25. Januar zu zivilen Nutzungskonzepten der Kyritz-Ruppiner Heide.

"Uns stellt sich die Frage, ob die Landesregierung noch zu einer zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide steht," erklärte Pressesprecher Jens Dörschel. "Warum sonst gibt sie eine so aus-weichende Antwort? Was sagt es schon, wenn die Landesregierung feststellt, sie werde gegenüber dem Bundesverteidigungsminister Brandenburgs Interesse vertreten? Liegt aus Sicht der Landesregierung die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide oder der Erhalt aller märkischen Bundeswehrstandorte im Interesse Brandenburgs? Das lässt die Antwort völlig offen. Bündnisgrüne Landtags-abgeordnete würden sich mit so einer Antwort nicht abspeisen lassen und intensiv nachfragen.

Noch nach Verkündung des für die FREIe HEIDe günstigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.12.00 hat sich die Landesregierung in einer Pressemitteilung geradezu überschwänglich zur zivilen Nutzung des bisherigen Truppenübungsplatzes bekannt. Angesichts der gestrigen schwammigen Antwort ist zu befürchten, dass die Landesregierung der Bürgerbewegung für eine FREIe HEIDe ausgerechnet zu einem Zeitpunkt in den Rücken fällt, in dem diese nach achtjährigem aufopfernden Widerstand auf dem Rechtsweg Erfolg hatte."

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Kyritz-Ruppiner Heide: Scharping soll nun endlich sein Versprechen wahr machen!

von Roland Vogt, Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 99, Datum: 14. Dezember 2000

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erklärt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg Roland Vogt:
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum von der Bundeswehrgeplanten Luft-Boden-Schießplatz ist ein voller Erfolg der Bürgerinitiative FREIe HEIDe und der klagenden Gemeinden. Der Bundesminister der Verteidigung Rudolph Scharping hat durch diese Entscheidung eine weitere Gelegenheit erhalten, mit Anstand sein selbstverschuldetes Dilemma zu lösen."
Scharping hatte bekanntlich als Kanzlerkandidat versprochen, wenn es zu einer SPD-Regierung käme, das von der Bundeswehr in Anspruch genommene Gelände für die zivile Umwandlung (Konversion) freizugeben. Als Bundesminister der Verteidigung wollte er von diesem Versprechen nichts mehr wissen, ließ aber wiederholt erklären, dass er die Entscheidungen des Rechtswegs abwarten wolle.
"Nun kommt es darauf an, dass Herr Scharping die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes auch tatsächlich respektiert", sagte Vogt.

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Erklärung zur 60. Protestwanderung

von Winfried Nachtwei, Mitglied des Deutschen Bundestages, Verteidigungsausschuß
Pressemitteilung Berlin/Münster, 21.4.2000

Anlässlich der bevorstehenden 60. Protestwanderung gegen die Errichtung eines Luft/Boden-Schießplates der Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide erklärt der Verteidigungsexperte Winfried Nachtwei, MdB von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Behauptung, ein Luft/Boden-Schießplatz Wittstock sei unverzichtbar für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, ist angesichts eines deutlich gesunkenen Übungsbedarfs und weiterer Reduzierungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar:

Während die Bundeswehr 1992, als die Errichtung des Luft/Boden-Schießplatzes beschlossen wurde, insgesamt 13.531 Luft/Boden-Einsätze flog, ist ihre Zahl bis 1999 um mehr als die Hälfte auf 5.800 Einsätze gesunken. Die Zahl der Inlandsübungseinsätze (Bundeswehr und Alliierte) liegt inzwischen bei weniger als einem Drittel (2.332) der Planzahl von insgesamt 7.200 Einsätzen.

Die jahrzehntelange Extrembelastung durch sowjetische Luft/Boden-Übungen begründet für die Bevölkerung rund um die Kyritz-Ruppiner Heide einen Nachholbedarf an Ruhe und ziviler Regionalentwicklung.

Das Versprechen, dass eine künftige Garnison die Wirtschaftskraft der Region stärken werde, ist angesichts der gegenwärtigen Überkapazitäten an Garnisonen und Standorten und der absehbaren Bundeswehrreduzierung wenig realistisch. Die geplante militärische Nutzung der Heide droht der Region in erster Linie Lasten, aber kaum wirtschaftlichen Nutzen zu bringen.

Insofern bekräftigt der Gang der Ereignisse die seit langem von den Bündnisgrünen und auch von Gliederungen der SPD erhobene Forderung nach einer zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide.

Das laufende verwaltungsgerichtliches Verfahren und die bevorstehende Bundeswehrreform entlassen die Koalitionsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD nicht aus der Verantwortung, den Primat der Politik wahrzunehmen und im Sinne der Beschlusslagen ihrer Parteien gegenüber dem Ministerium initiativ zu werden

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Bündnisgrüne rufen zum Ostermarsch 2000 in der Kyritz-Ruppiner Heide auf

von Jens Dörschel, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 30 vom 19. April 2000

Vogt: Flagge zeigen gegen eine Politik, die auf Gewalt setzt

Die FREIe HEIDe in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock ist zum Symbol des Friedenswillens und der Hoffnung auf zivile Umwandlung in Deutschland geworden. In den vergangenen Jahren war der Ostermarsch der Bürgerinitiative FREIe HEIDe der bei weitem größte und eindruckvollste im wiedervereinigten Deutschland. Darauf können die Brandenburgerinnen und Brandenburger stolz sein. Sie können ihre Abneigung gegen Gewaltlösungen jeder Art auch dieses Jahr zum Ausdruck bringen, indem sie an dem Ostermarsch in Fretzdorf teilnehmen. Dieser ist zugleich die 60. Protestwanderung auf dem Weg zur freien Heide. Dies erklärte der Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Roland Vogt, am Mittwoch in Potsdam. Vogt ist Gründungsmitglied der Bürgerinitiative FREIe HEIDe und wird mit Mitgliedern der bündnisgrünen Landesverbände Berlin und Brandenburg an der Friedensdemonstration in Fretzdorf teilnehmen.

Das diesjährige Motto der Kundgebung Gewalt hat keine Zukunft gebe, so Vogt, nicht nur eine Antwort auf Gewaltlösungen von Seiten der Staaten, sondern beinhalte auch eine Ermutigung zu gewaltfreien Lösungen im mitmenschlichen und gesellschaftlichen Zusammenleben. So könne neben anderen begrüßenswerten Initiativen in Brandenburg - wie dieser Tage in Rathenow - auch Ostern in der Kyritz-Ruppiner Heide für ein Klima der Gewaltlosigkeit, der Toleranz und der Zivilcourage in unserem Bundesland, in Deutschland und auf der ganzen Welt demonstriert werden.

Von der Rede des Giessener Psychoanalytikers Prof. Horst Eberhard Richter in Fretzdorf, einem der profundesten Kenner der inneren Zusammenhänge von menschlicher Gewaltbereitschaft und seelischen Verengungen, erwartet Vogt Anregungen auch zur Überwindung von Gewaltaktionen gegen Andersdenkende, Ausländer und andere Mitmenschen im Land Brandenburg. In Fretzdorf können wir alle, nicht nur die Bürgerinitiative und die Bündnisgrünen, Flagge zeigen gegen eine Politik, die auf Gewalt setzt, sagte Vogt.

Der Ostermarsch beginnt am Ostersonntag um 14.00 Uhr an der Kirche in Fretzdorf bei Wittstock.

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Beschluss (Auszug) der 14. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz, 17.-19. März 2000,  Karlsruhe,  Schwarzwaldhalle

Kein Bombenabwurfplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide !

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich vehement gegen die Plände der Bundeswehr aus, den ehemaligen russischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Bodenschießplatz nach zu nutzen.

Die BDK fordert die Mitglieder der Bundestagsfraktion und Bundesregierung auf, darauf hinzu-wirken, die Wahlaussage zur Bundestagswahl 1998 - "Der militärischen Nutzung der Kyritz-Wittstocker Heide und der Colbitz-Leztlinger Heide werden wir uns entschieden widersetzen." (Wahlprogramm Seite 147 oben) - stärker in die Öffentlichkeit zu tragen und sich gegen die Pläne des Bundesverteidigungsministeriums auszusprechen.

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Der Bund muss Verantwortung fuer militaerische Altlasten uebernehmen

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion NR. 0419/99 Datum: 12.10.1999

Anlaesslich der Abschlussveranstaltung Konversionssommer 99 erklaert die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Sylvia Voß, naturschutz- und tourismuspolitische Sprecherin:

Die Konversion militaerischer Liegenschaften und Betriebe in zivilen Nutzen ist eine der grossen Aufgaben dieses Jahrzehnts. In den betroffenen Laendern wurden bisher schon gute Fortschritte erreicht. Dennoch ist beispielsweise in Brandenburg erst ein Drittel aller Flaechen umgewandelt.

Erst recht jetzt, da das europaeische Foerderprogramm zur Konversion ausgelaufen ist, muss der Bund seine Verpflichtung wahrnehmen. Konversion faellt in die Zustaendigkeit des Bundes, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt ist, und ist nicht ausschliesslich Laendersache. Es besteht die Notwendigkeit, jetzt ein Bundeskonversionsprogramm aufzustellen. Wir stehen damit hinter der Forderung aus dem Positionspapier der Abschlussveranstaltung "Konversionssommer 99" vom 12.10.1999. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn davon ausgegangen wird, dass das Problem der Konversion nur ostdeutsche Bundeslaender betreffe. Durch Strukturaenderungen der Bundeswehr, wie Standortschliessung und Rueckgang staatlicher Ruestungsauftraege, werden auch in Regionen von Muenchen/Augsburg und an den norddeutschen Werften Gebiete betroffen sein. Erwiesenermassen koennen die Kommunen und Laender die Konversionsprobleme nicht alleine loesen.

Wir werden uns dafuer einsetzen, dass als Erstes mit Bundeshilfe eine kleine und effiziente "Bundesagentur fuer Konversion" gebildet wird. Diese soll fuer die Ermittlung des Konversionsvolumens und des Finanzierungsbedarfs fuer Konversion, die Beratung und Foerderung von konversionsbetroffenen Kommunen und Betrieben sowie fuer die Hilfestellung von Unternehmen der Konversionsbranche bei der Markterschliessung zustaendig sein. Brandenburg waere durch die raeumliche Naehe zu Regierung und Parlament und als ein stark betroffenes Land ein zu bevorzugender Standort.

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Konversion und FREIe HEIDe

von Rainer Fellenberg, SprecherInnenrat des Kreisverbandes, Presseerklärung zur Ankündigung einer Veranstaltung am 7.7.99

Die Wunden zweier Weltkriege und des kalten Krieges schließen - keine neuen Wunden reißen

Roland Vogt, Referatsleiter für Konversion im Brandenburgischen Wirtschaftsministerium, Mitgründer der BI FREIE HEIDe, ehemals Bundestagsabgeordneter und jetzt Mitglied im Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg wird sich zum einen mit dem Thema Konversion auseinandersetzten:

Brandenburg ist die am meisten von militärischen Hinterlassenschaften gezeichnete Region Deutschlands. Die Landesregierung hat bisher im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles getan, um die zivile Umwandlung vor allem der ehemaligen Militärliegenschaften voranzubringen. Dies ist bisher nur bei ca. 1/3 der Ausgangsmenge von 200.000 ha gelungen. Hier muß der Bund stärker in die Pflicht genommen werden mittels eines Bundeskonversionsprogrammes. Durch Förderung der Konversionsbranche ist es zudem möglich, langfristig Arbeitsplätze zu schaffen, da in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes auch zukünftig ein großes Marktpotential besteht.

Zweites Thema wird natürlich die FREIe HEIDe sein: Bisher war Position der Landesregierung, die BI FREIe HEIDe flankierend zu unterstützen, mit dem SPD-Verteidigungsminister Scharping jedoch hat die Initiative der Landesregierung kaum noch die Initiative für die FREIe HEIDe ergriffen. Hier muß auch jetzt schon daran gedacht werden, dass veränderte Verhältnisse nach der Landtagswahl im September natürlich Auswirkungen auf die Erfolgschancen des Widerstandes der BI FREIe HEIDe haben werden.

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Beschluss (Auszug) der 12. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz, Dezember 1998 in Leipzig

"Verhinderung des Ausbaus von Truppenübungs- bzw. Bombenabwurfplätzen in den Neuen Bundesländern - statt dessen Unterstützung der zivilen Umwandlung (Konversion) derartiger ehemals militärisch genutzter Liegenschaften."

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FREIe HEIDe im Bundestagswahlprogramm 98

Auszug aus dem Bundeswahlprogramm, verabschiedet auf der 10. BDK im März 1998

... BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen die Umstrukturierung der Bundeswehr zu einer internationalen Interventionsarmee durch den Aufbau von Krisenreaktionskräften und Offensivwaffen wie den "Eurofighter" ab. Die Krisenreaktionskräfte und insbesondere das "Kommando Spezialkräfte" sind aufzulösen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine Neubeschaffung von Großwaffensystemen bei der Luftwaffe sowie gegen zusätzliche Fregatten und Korvetten für die Bundesmarine. Wir lehnen die Neueinrichtung von Truppenübungsplätzen ab und fordern eine umfangreiche Konversion der noch bestehenden Anlagen in zivile Nutzung. Wir wollen als ersten Schritt Übungsgelände wie Bergen in der Lüneburger Heide für zivile Nutzung freigeben. Der militärischen Nutzung der Kyritz-Wittstocker Heide und der Colbitz-Letzlinger Heide werden wir uns entschieden widersetzen.

Wir setzen uns für eine drastische Reduzierung des Manöverbetriebs und für ein Verbot aller Tiefflüge ein. ...

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Sechs Jahre bombenFREIe HEIDe

von Wolfgang Freese, Abgeordneter im Kreistag, Text zur Kommunalwahl 1998

Seit mittlerweile sechs Jahren setzt sich die Bürgerinitiative FREIe HEIDe mit friedlichen Mitteln für die zivile Nutzung des ehemaligen Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Wittstocker Heide ein. Die Bundeswehr will als selbsternannte Rechtsnachfolgerin der russischen Armee auf dem 142 km2 großen Gelände Europas größten Bombenabwurfplatz einrichten. Der anhaltende Widerstand dagegen zeigt sich u.a. in 50 Protestwanderungen mit über 55.000 Teilnehmern, sowohl Betroffenen aus der Region als auch Antimilitaristen aus der ganzen Republik. Neben der grundsätzlichen Ablehnung von Bombenabwürfen steht die Sorge um den Erhalt und die Weiterentwicklung des Tourismus und anderer Wirtschaftszweige in der Region. Ausdruck des Protestes sind auch die Klagen gegen das Vorhaben, die sich in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder befinden: Die Bundeswehr will diesen Platz ohne jegliche Planungsverfahren nutzen. Das widerspricht jedoch dem Verwaltungsrecht der Bundesrepublik. Der Prozeß wird frühestens im nächsten Jahr fortgesetzt. Zur Unterstützung der Klägergemeinschaft werden dringend Spenden benötigt. Bündnisgrüne Kommunalpolitik unterstützt die Ziele der FREIen HEIDe unumschränkt.

Spendenkonto Prozeßkosten: Sparkasse OPR, BLZ 160 502 02, Kto. 1621012022

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