Herzlich Willkommen

auf der Homepage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ostprignitz-Ruppin.

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über unsere politische Arbeit, unsere gesellschaftlichen Anliegen und die Menschen, die damit verbunden sind.

"Parlamentarisch" vertreten sind wir mit 3 Abgeordneten im Kreistag, 3 Stadtverordneten in Neuruppin und 2 Stadtverordnete in Kyritz, neu hinzugewonnen haben wir einen Gemeindevertreter in Fehrbellin. Außerdem gibt es in OPR den einzigen GRÜNEN Ortvorsteher in Brandenburg: in Vichel, Gemeinde Temnitztal.

Genauere Ergebnisse zur Kommunalwahl 2008

Wir sind gerne für Sie ansprechbar und freuen uns auch über MitstreiterInnen. Eine Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dazu keine Bedingung. Wenn Sie bei unseren nächsten Versammlungen dabei sein möchten, sind Sie hiermit recht herzlich eingeladen.
Falls Sie uns direkt kontaktieren möchten, nutzen Sie den Button "Kontakt" links in der Menüleiste.

Geschäftsstelle in Neuruppin

Geschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ostprignitz-Ruppin

Adresse:

August-Bebel-Str. 24,

D-16816 Neuruppin
(Briefpost an: Postfach 1423, D-16803 Neuruppin)

Tel.: +49 (0)3391 3197, FAX: +49 (0)3391 398047

E-Mail: kv.ostprignitz-ruppin@gruene.de

Öffnungszeiten:

Die Geschäftsstelle ist nur unregelmäßig besetzt. Bitte einen Terminwunsch per Mail oder telefonisch mitteilen.

[Grün wählen hilft: 0180 - 567 2 456]

Grün wählen hilft!

Ab sofort ist die neue Service-Hotline montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geschaltet. Unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 0180-5672456 (12 cent/min) werden alle Fragen rund um BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantwortet.

Bankverbindung und Spenden

Konto: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00, Kto. 173 697 40 09

Jede eingehende Spende wird von uns mit einer Bescheinigung quittiert. Bitte geben Sie deshalb bei Überweisungen Namen und Adresse an.
Die Bescheinigung geht Ihnen dann am Anfang des folgenden Kalenderjahres zu.
Herzlichen Dank!

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Absatz 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g "Einkommensteuergesetz" EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Absatz 2 "Einkommensteuergesetz" EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

 

 

Unsere Termine


 
BEWIRB DICH JETZT! DAS GRÜNE TRAINEE PROGRAMM
 
GRÜN RUFT AUF: KEIN NAZI-AUFMARSCH AM 13. 02.2010 IN DRESDEN!
 
Mit uns gegen Atomkraft kämpfen
 
AUF GEHT'S: PARTEI ERGREIFEN UND MITGLIED WERDEN
 

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