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Die Geschäftsstelle lädt ein!

Die Geschäftsstelle in der August-Bebel-Str. 24 in Neuruppin lädt Sie ein:

Besuchen Sie uns jeweils

Mittwochs von 19 bis 21 Uhr

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und stellen Ihnen Informationen zur Verfügung.

Herzlich Willkommen

auf der Homepage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ostprignitz-Ruppin.

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über unsere politische Arbeit, unsere gesellschaftlichen Anliegen und die Menschen, die damit verbunden sind.

"Parlamentarisch" vertreten sind wir mit 3 Abgeordneten im Kreistag, 3 Stadtverordneten in Neuruppin und 2 Stadtverordnete in Kyritz, neu hinzugewonnen haben wir einen Gemeindevertreter in Fehrbellin. Außerdem gibt es in OPR den einzigen GRÜNEN Ortvorsteher in Brandenburg: in Vichel, Gemeinde Temnitztal.

Genauere Ergebnisse zur Kommunalwahl 2008

Wir sind gerne für Sie ansprechbar und freuen uns auch über MitstreiterInnen. Eine Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dazu keine Bedingung. Wenn Sie bei unseren nächsten Versammlungen dabei sein möchten, sind Sie hiermit recht herzlich eingeladen.
Falls Sie uns direkt kontaktieren möchten, nutzen Sie den Button "Kontakt" links in der Menüleiste.

 

Geschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ostprignitz-Ruppin

Adresse:

August-Bebel-Str. 24,

D-16816 Neuruppin
(Briefpost an: Postfach 1423, D-16803 Neuruppin)

Tel.: +49 (0)3391 3197, FAX: +49 (0)3391 398047

E-Mail: kv.ostprignitz-ruppin@gruene.de

Öffnungszeiten:

Die Geschäftsstelle ist üblicher Weise mittwochs von 19 bis 21 Uhr besetzt.

Bankverbindung und Spenden

Konto: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00, Kto. 173 697 40 09

Jede eingehende Spende wird von uns mit einer Bescheinigung quittiert. Bitte geben Sie deshalb bei Überweisungen Namen und Adresse an.
Die Bescheinigung geht Ihnen dann am Anfang des folgenden Kalenderjahres zu.
Herzlichen Dank!

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Absatz 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g "Einkommensteuergesetz" EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Absatz 2 "Einkommensteuergesetz" EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

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04.06.12

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