Die Stadtverordnetenversammlungen sind öffentlich. Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ können Einwohner*innen der Stadt Kyritz kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder anderen städtischen Angelegenheiten an die Stadtverordnetenversammlung oder den Bürgermeister stellen sowie Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. (Siehe "§ 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung (§ 13 BbgKVerf), Absatz 2" in der Hauptsatzung).
Die Tagesordnungen und Beschlüsse werden im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.