Die Stadtverordnetenversammlungen sind öffentlich. Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ können Einwohner*innen der Stadt Rheinsberg kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptverwaltungsbeamten stellen sowie Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. (Siehe "§ 2 Einwohnerfragestunde" in der Einwohnerbeteiligungssatzung).
Die Tagesordnungen und Beschlüsse werden im Ratsinformationssystem veröffentlicht.