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in der Fassung vom 22. Juni 2025
Mitglieder leisten einen Beitrag von mindestens 1 % ihres Nettoeinkommens. Bei mehreren Einkünften ist die Summe aller Einkünfte maßgeblich. Zu den Einkünften zählen nicht die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die an Mandatsträger ausgezahlt werden. Bei Mitgliedern, die keine regelmäßigen, gleichbleibenden Einkünfte beziehen, ist der zwölfte Teil des Jahreseinkommens maßgeblich. In Härtefällen kann der Kreissprecher*Innenrat auf Antrag Beitragsfreiheit gewähren.
Mandatsträger*Innen, die Mitglieder sind, sind verpflichtet, 10 % ihrer Aufwandsent-schädigungen an den Kreisverband abzugeben. Zu den Aufwandsentschädigungen gehören auch Sitzungsgelder, wenn sie anstelle von Aufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Im Übrigen bleiben Sitzungsgelder unberücksichtigt.
Mandatsträger*Innen, die über die Liste der Partei ihr Mandat erhalten haben, aber keine Parteimitglieder sind, sollen 20 % ihrer Aufwandsentschädigung an den Kreisverband abführen. Sie sind bei Ihrer Nominierung darüber aufzuklären. Zu den Aufwandsentschädigungen gehören auch Sitzungsgelder, wenn sie anstelle von Aufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Im Übrigen bleiben Sitzungsgelder unberücksichtigt. In Härtefällen kann der Kreissprecher*Innenrat auf Antrag auf die Abgabe verzichten.
Sämtliche Beiträge sind unbar zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Bündnis 90/Die Grünen, IBAN: DE26 1009 0000 1736 9740 09 (Berliner Volksbank).
Von Mitgliedern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beiträge vierteljährlich jeweils im mittleren Monat des Quartals eingezogen. Im Übrigen können die Mitglieder wählen, ob sie ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich überweisen.
Ansprechpartner/in für Beitrags- und Spendenangelegenheiten ist der/die jeweils amtierende Kreisschatzmeister/in. Von ihm/ihr wird auch die in Ziff. 2. genannte Aufgabe im Einvernehmen mit dem Kreissprecher*Innenrat wahrgenommen.
Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die am 22.06.2025 beschlossene Änderung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ostprignitz-Ruppin
August-Bebel-Str. 24
16816 Neuruppin
Die Geschäftsstelle ist in der Regel montags und donnerstags zwischen 10 Uhr und 12:30 Uhr erreichbar.
Die Geschäftsstelle ist am 21. April (Ostermontag) sowie am 24. April geschlossen.
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Am 16. Juli 2025 trifft sich um 19 Uhr der Kreisvorstand in der Kreisgeschäftsstelle. Gäste sind mit vorheriger Anmeldung an vorstand@buendnisgruenes-opr.de immer [...]