in der Fassung vom 22. Juni 2025
Mitglieder leisten einen Beitrag von mindestens 1 % ihres Nettoeinkommens. Bei mehreren Einkünften ist die Summe aller Einkünfte maßgeblich. Zu den Einkünften zählen nicht die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die an Mandatsträger ausgezahlt werden. Bei Mitgliedern, die keine regelmäßigen, gleichbleibenden Einkünfte beziehen, ist der zwölfte Teil des Jahreseinkommens maßgeblich. In Härtefällen kann der Kreissprecher*Innenrat auf Antrag Beitragsfreiheit gewähren.
Mandatsträger*Innen, die Mitglieder sind, sind verpflichtet, 10 % ihrer Aufwandsent-schädigungen an den Kreisverband abzugeben. Zu den Aufwandsentschädigungen gehören auch Sitzungsgelder, wenn sie anstelle von Aufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Im Übrigen bleiben Sitzungsgelder unberücksichtigt.
Mandatsträger*Innen, die über die Liste der Partei ihr Mandat erhalten haben, aber keine Parteimitglieder sind, sollen 20 % ihrer Aufwandsentschädigung an den Kreisverband abführen. Sie sind bei Ihrer Nominierung darüber aufzuklären. Zu den Aufwandsentschädigungen gehören auch Sitzungsgelder, wenn sie anstelle von Aufwandsentschädigungen ausgezahlt werden. Im Übrigen bleiben Sitzungsgelder unberücksichtigt. In Härtefällen kann der Kreissprecher*Innenrat auf Antrag auf die Abgabe verzichten.
Sämtliche Beiträge sind unbar zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Bündnis 90/Die Grünen, IBAN: DE26 1009 0000 1736 9740 09 (Berliner Volksbank).
Von Mitgliedern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beiträge vierteljährlich jeweils im mittleren Monat des Quartals eingezogen. Im Übrigen können die Mitglieder wählen, ob sie ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich überweisen.
Ansprechpartner/in für Beitrags- und Spendenangelegenheiten ist der/die jeweils amtierende Kreisschatzmeister/in. Von ihm/ihr wird auch die in Ziff. 2. genannte Aufgabe im Einvernehmen mit dem Kreissprecher*Innenrat wahrgenommen.
Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die am 22.06.2025 beschlossene Änderung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ostprignitz-Ruppin
August-Bebel-Str. 24
16816 Neuruppin
Telefon: 03391-3197
E-Mail: kgf@buendnisgruenes-opr.de.
Wir sind am Dienstag und am Donnerstag i.d.R. von 10:00 bis 12:30 erreichbar.
Vom 15.12.2025 bis 01.01.2026 ist die Kreisgeschäftsstelle geschlossen.