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BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

Ostprignitz-Ruppin

Anfrage zur Bezahlkarte an die Kreisverwaltung

30.04.25 –

Am 20.03.2025 stellte unser bündnisgrüner Kreistagsabgeordneter und Kreisverbandssprecher Wolfgang Freese eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Die Antworten stehen jeweils unter der Frage.

Sehr geehrter Herr Freese, 

hier noch mal die Antworten auf Ihre Fragestellungen zur Geldkarte aus dem Kreistag: 

Kurzfristige Anfrage an die Verwaltung zu dem heute in der MAZ erschienenen Artikel „OPR führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein“ – zur Beantwortung möglichst heute im Kreistag unter dem TOP Ö8 Anfragen der Kreistagsmitglieder 

1.     Sind der Verwaltung Zahlungen für „Glücksspiele, erotische Dienstleistungen und Aktiengeschäfte“ durch Geflüchteten in OPR bekannt, die es rechtfertigen, dieses permanent explizit zu erwähnen mit dem Effekt, dass ein entsprechendes - womöglich unberechtigtes - Narrativ entsteht?

Die Nennung dieser Punkte dient lediglich der Verdeutlichung, dass es vorgegebene Einschränkungen, die sogenannte Blacklist gibt. Für diese Einschränkungen hat sich nicht der LK OPR ausgesprochen, sondern es ist eine einheitliche Vorgabe durch das Land. Ebenso sind z.B. auch Online-Käufe eingeschränkt. Hier kann aber der zuständige LK selbst entscheiden, ob er diese im Einzelfall freigibt. Hierzu wurde im Zeitungsartikel vom heutigen Tag auch ausgeführt. 

Die Erwähnung dieser Punkte in der Kommunikation dient folglich lediglich dazu, mögliche Missbrauchsrisiken transparent zu machen und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Bezahlkarte zu informieren. Wir werden jedoch prüfen, ob es in Zukunft sinnvoll ist, diese Aspekte differenzierter darzustellen, um ein ausgewogenes Narrativ zu fördern.

 2.     Gleiches gilt für das erklärte Ziel „Geld an Schlepper […] oder für Überweisungen ins Ausland“ zu unterbinden. Gibt es belastbare Zahlen, in welchem Umfang dies bislang in OPR geschehen ist.

Im Pressegespräch wurde die Frage nach dem „Warum hat sich das Land Brandenburg für die Bezahlkarte entschieden“ gestellt. Wir haben hier folglich die Aspekte benannt, die das Land Brandenburg, unter anderem, zur Einführung der Bezahlkarte bewegte. 

Natürlich soll mit der Bezahlkarte auch das Ziel verfolgt werden, mögliche finanzielle Transaktionen, die zur Unterstützung illegaler Aktivitäten führen könnten, zu unterbinden.

Dem Landkreis OPR liegen keine Zahlen zu kriminellen Handlungen vor, da die Verfolgung von Straftaten im Aufgabengebiet der Polizei und Staatsanwalt liegt.

 3.     In welchem Verhältnis stehen die benannte Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch die Einführung der Bezahlkarte auf der einen Seite und die Genehmigung jeder einzelnen Überweisungen z.B. für Online-Einkäufe durch das Migrationsamt. 

Die Einführung der Bezahlkarte zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Verwaltung spart monatlich im Schnitt 20 h je Sachbearbeiter in Arbeitszeit gegenüber Barauszahlungen. Der Verwaltungsaufwand ist gering, da er übersichtlich und sehr schnell vollzogen werden kann.  

Nicht grundsätzlich müssen Freigaben im Einzelfall vorgenommen werden. Es ist auch möglich, bestimmte Einstellungen in den sogenannten Whitelist für Kartengruppen oder z.B. auch für alle Karten freizugeben.  (z.B. Deutsche Bahn, ORP, Stadtwerke, Vereine usw.)

 4.     Wie begründet sich eine Summe von „80 Cent die Stunde“ für „Reinigungs-, Pflege- und Aufräumarbeiten“. 

Die Summe von 80 Cent pro Stunde für z.B. Reinigungs-, Pflege- und Aufräumarbeiten ist eine gesetzliche Vorgabe, begründet aus § 5 Abs 2 S. 1 AsylbLG.

Gemäß des Gesetzestextes sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.  Es können auch andere Tätigkeiten z.B. bei stattlichen, kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die Arbeitsergebnisse der Allgemeinheit dienen.

Grundsätzlich sprechen wir uns natürlich dafür aus, Menschen in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten zu beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liedtke

Dezernent für Gesundheit und Soziales 
Landkreis Ostprignitz-Ruppin


Unsere bündnisgrüne Position zur Bezahlkarte:

Auf der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg haben wir am 15.03.2025 ein Positionspapier zum Thema „Migrationspolitik mit Menschlichkeit statt Reaktionismus“ beschlossen. Darin heißt es:

„Die Bezahlkarte ist integrationshemmend, diskriminierend und ein Bürokratiemonster, sie gehört in allen Landkreisen abgeschafft bzw. gar nicht erst eingeführt. Stattdessen setzen wir uns für die Einführung einer Social Card nach dem Hannoveraner Modell ein, die sowohl integrationsfördernd ist und gleichzeitig die Verwaltung entlastet.“

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